Brandschutzmanschette Endlos CFS-C EL
2.5 Wände und Decken
2.5.1 Trockenbauwände
Die feuerbeständige Wand muss eine Mindestdicke von t
bestehen, die auf beiden Seiten mit mindestens zwei Lagen aus 12,5 mm dicken GKF-, Gipsfaserplatten,
Kalzium-Silikat Platten bekleidet sind. Der Hohlraum ist mit Dämmmaterial der Klasse A1 oder A2 gemäß EN 13501-1
2
aufzufüllen.
Trockenbauwand mit Kunststoffrohr, mit oder ohne Schallisolierung (C
Der Ringspalt um Rohre in Leichtbauwänden ist aufzufüllen mit entweder:
• Gipsmörtel oder
• Hilti Brandschutz-Acryldichtmasse CFS-S ACR
Fugenfüllmasse ist von beiden Seiten der Leichtbauwand mit einer
Mindesteinbautiefe von (t
Ringspalt: 0 – 15 mm
Keine Hinterfüllung erforderlich.
2.5.2 Massivwände
Die feuerbeständige Massivwand aus Porenbeton, Mauerwerk oder Beton muss muss eine Mindestdicke von t
aufweisen.
Massivwandkonstruktion mit Kunststoffrohr, mit oder ohne Schallisolierung (C
Ringspalt: 0 – 15 mm
Der Ringspalt um die durchgeführten Rohre ist nur mit
Hilti Brandschutz-Acryldichtmasse CFS-S ACR (A
in einer Tiefe von (t
≥ 25 mm) von der Wandoberfläche aufzufüllen.
A2
Massivwandkonstruktion mit Kunststoffrohr, mit oder ohne Schallisolierung (C
Ringspalt: 0 – 40 mm
Der Ringspalt um die Rohre ist mit
Hilti Brandschutz-Acryldichtmasse CFS-S ACR (A2) auf beiden Seiten
in einer Tiefe von mindestens (t
hinterfüllt mit Mineralwolle.
Massivwandkonstruktion mit Kunststoffrohr, mit oder ohne Schallisolierung (C
Ringspalt: 0 – 40 mm
Der Ringspalt um die Rohre ist mit
Zementmörtel gemäß EN 998-2 Gruppe M10
über die gesamte Wanddicke aufzufüllen.
8
≥ 25 mm) zu installieren.
A2,A4
)
2
≥ 25 mm) von der Wandoberfläche aufzufüllen,
A2
≥ 100 mm aufweisen und aus Stahlunterkonstruktion
E
)
1
)
1
)
1
)
1
≥ 100 mm
E
Stand 02/2016