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Ausdehnungsgefäße - Viessmann VITODENS 300-W Typ B3HE Planungsanleitung

Gas-brennwert-kompaktgerät
Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
(Fortsetzung)
Die Wärmeerzeuger sind gemäß EN 12828 gegen Wassermangel
gesichert.
Sicherheitsventil
Im Vitodens ist ein Sicherheitsventil nach TRD 721 integriert (Öff-
nungsdruck 3 bar (0,3 MPa)).
Die Ausblaseleitung ist nach EN 12828 in einen Ablauftrichter zu
führen (Ablauftrichter-Set als Zubehör lieferbar). Im Ablauftrichter ist
ein Siphon als Geruchsverschluss integriert.
Wassermangelsicherung
Nach EN 12828 kann auf die erforderliche Wassermangelsicherung
bei Heizkesseln bis 300 kW verzichtet werden, falls sichergestellt ist,
dass eine unzulässige Erwärmung bei Wassermangel nicht auftreten
kann.
Viessmann Brennwertgeräte sind mit einer Wassermangelsicherung
(Trockengehschutz) ausgerüstet. Durch Prüfungen ist nachgewie-
sen, dass bei eventuell auftretendem Wassermangel infolge
Leckage an der Heizungsanlage und gleichzeitigem Brennerbetrieb
eine Abschaltung des Brenners ohne zusätzliche Maßnahmen
erfolgt, bevor eine unzulässig hohe Erwärmung des Heizkessels und
der Abgasanlage eintritt.
Wasserbeschaffenheit/Frostschutz
Ungeeignetes Füll- und Ergänzungswasser fördert Ablagerungen
und Korrosionsbildung und kann zu Schäden am Heizkessel führen.
Bezüglich Beschaffenheit und Menge des Heizwassers einschl. Füll-
und Ergänzungswasser ist die VDI-Richtlinie 2035 zu berücksichti-
gen.
■ Heizungsanlage vor dem Füllen gründlich spülen.
■ Ausschließlich Wasser mit Trinkwasserqualität einfüllen.
■ Die VDI-Richtlinie 2035 empfiehlt zur Vermeidung schädlicher
Steinbildung im Heizwasser eine Wasseraufbereitung durch Ent-
härtung. Zusatzmittel zur Stabilisierung der Härte führen nicht zur
Entfernung der Steinbildner aus dem Heizwasser. Füll- und Ergän-
zungswasser mit einer Wasserhärte über den folgenden Werten
muss enthärtet werden z. B. mit der Kleinenthärtungsanlage für
Heizwasser (siehe Viessmann Preisliste Vitoset):
Zulässige Gesamthärte des Füll- und Ergänzungswassers
Gesamt-Wär-
Spezifisches Anlagenvolumen
meleistung
kW
< 20 l/kW
≤ 50
3
≤ 3,0 mol/m
(16,8 °dH)
> 50 bis ≤ 200 ≤ 2,0 mol/m
3
(11,2 °dH)
■ Bei Anlagen mit einem spezifischen Anlagenvolumen höher als
20 l/kW Heizleistung ist bei Mehrkesselanlagen die Leistung des
kleinsten Heizkessels einzusetzen.
Ausdehnungsgefäße
Nach EN 12828 müssen Wasserheizungsanlagen mit einem Druck-
Ausdehnungsgefäß ausgestattet sein.
In den Heizkesseln ist ein Ausdehnungsgefäß eingebaut:
■ Vitodens 300-W: Inhalt 10 l
■ Vitodens 333-F und 343-F: Inhalt 18 l
Vordruck im Auslieferungszustand: 0,75 bar (0,075 MPa)
Die Größe des zu installierenden Ausdehnungsgefäßes ist nach EN
12828 zu ermitteln.
Reicht das eingebaute Ausdehnungsgefäß nicht aus, ist bauseits ein
entsprechend dimensioniertes Ausdehnungsgefäß zu installieren.
VITODENS
≥ 20 l/kW bis
≥ 50 l/kW
< 50 l/kW
3
3
≤ 2,0 mol/m
< 0,02 mol/m
(11,2 °dH)
(0,11 °dH)
≤ 1,5 mol/m
3
< 0,02 mol/m
3
(8,4 °dH)
(0,11 °dH)
■ Dem Füllwasser kann ein speziell für Heizungsanlagen geeignetes
Frostschutzmittel der Kategorie 1 bis 3 beigefügt werden. Der Ein-
satz von Glykolen ohne ausreichende Inhibierung und Pufferung
ist nicht erlaubt. Die Eignung des Frostschutzmittels ist vom Her-
steller nachzuweisen. Zugesetzte Frostschutzmittel erfordern
einen höheren Überwachungs- und Wartungsaufwand. Die Anga-
ben des Herstellers sind zu beachten. Für Schäden und Betriebs-
störungen, die aufgrund ungeeigneter oder falsch dosierter Frost-
schutzmittel oder durch Wartungsmängel entstehen, übernimmt
Viessmann keine Haftung.
■ Bei gleichzeitiger Verwendung des Heizwassers als Wärmeträger-
medium zur Trinkwassererwärmung sind die EN 1717 und die
DIN 1988-100 zu beachten.
■ Bei der Entsorgung eines Heizwassers mit Zusätzen ist zu prüfen,
ob es ggf. mit einer zusätzlichen Behandlung in das öffentliche
Abwassersystem eingeleitet werden darf.
Bei der Planung ist Folgendes zu beachten:
■ Abschnittsweise sind Absperrventile einzubauen. Damit wird ver-
mieden, dass bei jedem Reparaturfall oder jeder Anlagenerweite-
rung das gesamte Heizwasser abgelassen werden muss.
■ Bei Anlagen > 50 kW ist zur Erfassung der Füll- und Ergänzungs-
wassermenge ein Wasserzähler einzubauen. Die eingefüllten
Wassermengen und die Wasserhärte sind zu dokumentieren.
Betriebshinweise:
■ Die Inbetriebnahme einer Anlage soll stufenweise, beginnend mit
der geringsten Leistung des Heizkessels, bei hohem Heizwasser-
durchfluss erfolgen. Damit wird eine örtliche Konzentration der
Kalkablagerungen auf den Heizflächen des Wärmeerzeugers ver-
mieden.
■ Bei Mehrkesselanlagen sollen alle Heizkessel gleichzeitig in
Betrieb genommen werden, damit die gesamte Kalkmenge nicht
auf die Wärmeübertragungsfläche nur eines Heizkessels ausfällt.
■ Bei Erweiterungs- und Reparaturarbeiten sind nur die unbedingt
erforderlichen Netzabschnitte zu entleeren.
■ Sind wasserseitige Maßnahmen erforderlich, muss schon die Erst-
befüllung der Heizungsanlage zur Inbetriebnahme mit aufbereite-
tem Wasser erfolgen. Dies gilt auch für jede Neubefüllung z. B.
nach Reparaturen oder Anlagenerweiterungen und für alle Ergän-
zungswassermengen.
■ Filter, Schmutzfänger oder sonstige Abschlämm- oder Abscheide-
vorrichtungen im Heizwasserkreislauf sind nach Erst- oder Neuin-
stallation öfter, später nach Bedarf in Abhängigkeit der Wasserauf-
bereitung (z. B. Härtefällung) zu kontrollieren, zu reinigen und zu
betätigen.
Installationsbeispiele
Installationsbeispiele siehe „www.viessmann-schemes.com".
Hinweis
Bei der hydraulischen Einbindung des Membran-Druckausdeh-
nungsgefäßes ist zu beachten, dass jederzeit eine Verbindung zwi-
schen Membran-Druckausdehnungsgefäß und Wärmeerzeuger
besteht.
Z. B. bei geschlossenen Thermostatventilen und falls das 3-Wege
Umschaltventil in Richtung „Warmwasser" eingestellt ist. Das 3-
Wege Umschaltventil ist im Heizwasservorlauf eingebaut.
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VIESMANN
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