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Agena BIOSCIENCE MassARRAY Dx Analyzer 4 Bedienungsanleitung Seite 61

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Oracle Endnutzer-
Lizenzbedingungen
ORACLE CORPORATION ("ORACLE") SOFTWAREPRODUKTE
(a) Der Kunde muss die Nutzung von Oracle Produkten auf den Rahmen des
Anwendungspakets und auf sein operatives Geschäft beschränken;
(b) Der Kunde darf keine Oracle Produkte übertragen, ausgenommen ein
vorübergehender Transfer im Fall einer Computerstörung;
(c) Der Kunde darf keine Oracle Produkte oder Rechte an Oracle Produkten übertragen.
Wenn ein Sicherungsrecht für Oracle Produkte gewährt wird, hat der Sicherungsnehmer
kein Recht, die Oracle Produkte zu nutzen oder zu übertragen;
(d) Der Kunde darf keinen Timesharing-, Datenhosting- oder Subskriptionsservice
betreiben oder Oracle Produkte vermieten;
(e) Der Rechtstitel der Oracle Produkte verbleibt bei Oracle und darf nicht an den Kunden
oder eine dritte Partei weitergegeben werden;
(f) Der Kunde darf Oracle Produkte nicht nachbauen, zerlegen oder dekompilieren, es sei
denn dies ist für die Interoperabilität erforderlich und dann nur in dem Maße wie es für
diese Interoperabilität erforderlich ist;
(g) Der Kunde darf Oracle Produkte nicht vervielfältigen, ausgenommen in einer
ausreichenden Anzahl an Kopien für die lizenzierte Nutzung durch den Kunden und eine
einzelne Backup- oder Sicherungskopie;
(h) Oracle haftet nicht für Schäden, die sich aus der Nutzung seiner Produkte ergeben,
unabhängig davon, ob es sich um indirekte, beiläufige, spezielle, strafbare Schäden oder
Folgeschäden handelt;
(i) Wenn die Lizenz, die von Agena für Oracle Produkte gewährt wird, erlischt oder endet
und nicht verlängert wird, muss der Kunde die Nutzung einstellen und alle Kopien der
Oracle Produkte und Dokumente zerstören oder an Agena zurückgeben;
( j) Der Kunde darf nicht zulassen, dass Resultate von Benchmark-Tests, die auf Oracle
Produkten laufen, veröffentlicht werden;
(k) Der Kunde muss alle geltenden Exportgesetze und -bestimmungen der Vereinigten
Staaten und andere anwendbare Export- und Importgesetze einhalten, um
sicherzustellen, dass keine Oracle Produkte selbst oder direkte Produkte daraus, die
direkt oder indirekt gegen die anwendbaren Gesetze verstoßen, exportiert werden;
(l) Oracle muss keine Verpflichtungen erfüllen, die über die Verpflichtungen hinausgehen,
die zwischen Agena und Oracle vereinbart wurden;
(m) Agena hat das Recht, die Nutzung von Oracle Produkten durch den Kunden zu prüfen
und für Oracle einen Bericht zu dieser Nutzung zu erstellen oder dieses Recht auf eine
andere Person zu übertragen;
(n) Oracle ist ein Drittbegünstigter dieser Kunden-Lizenzbedingungen;
(o) Das Uniform Computer Information Transactions Act ist nicht anwendbar; und
(p) Soweit der Oracle Quellcode in einem Anwendungspaket enthalten ist, wird dieser
Quellcode auch nach den oben aufgeführten Bestimmungen geregelt.
[August 2015]
Bedienungsanleitung MassARRAY® Dx Analyzer 4
Anhang D LIZENZ
MADX-USG-CUS-501-DE R03
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