6.0 G
/AGB
EWÄHRLEISTUNGSBESTIMMUNGEN
S
I: Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unsererseits erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen
Vertragsabstimmungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie
nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als
angenommen. Gegenbestätigungen von Kunden bzw. Lieferanten unter Hinweis auf deren allgemeinen Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
II: Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers; Weiterverkauf des Kaufgegenstandes vor
Erhalt
1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 4 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der
Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der genannten Frist schriftlich
bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichte,
wenn er die Bestellung nicht annimmt.
2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag sowie Weiterverkauf des Kaufgegenstandes
vor Erhalt bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Bei Verstoß oder versuchtem Verstoß gegen diese
Regelung kann der Verkäufer durch schriftliche Erklärung ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.
III: Preise
1. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ab Herstellerwerk zuzüglich Überführungskosten und zuzüglich
Umsatzsteuer (Kaufpreis). Vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet.
2. Mit Abschluss des Vertrages hat der Käufer eine Anzahlung von 20 % des Warenwertes zu leisten. Geht die Anzahlung
nicht wie vereinbart beim Verkäufer ein, so ist dieser nach Setzen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
IV: Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder
Übersendung der Rechnung oder einer anderen Abrechnungsunterlage zur Zahlung fällig.
2. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten
ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf
Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
V: Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich abzugeben.
Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist
den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer
Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens
5 % des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt
der Leistung verlangen, muss er den Verkäufer nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist
zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei
leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises, ist der Käufer eine juristische Person des
öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in
Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter
Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so
haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei
rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.
3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit
Überschreitung des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte es Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2,
Sätze 3 bis 6, dieses Abschnitts
4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne
eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der
vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 3 genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese
Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier
Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
5. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des
Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Abänderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung
der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind.
6. Ist der Kunde Unternehmer, ist ihm der direkte oder indirekte Weiterverkauf von uns gelieferter Ware in Länder außerhalb
der EU ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
7. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden
ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.
VI: Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige
abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
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