Entsorgung
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Entsorgung
© Vanderbilt 2016
Elektrische und elektronische Geräte dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden,
sondern sind an den von den Kommunen dafür eingerichteten Sammelstellen ab-
zugeben.
Dieses Symbol auf einem Gerät bedeutet, dass es der EG-Richtlinie 2002/96/EG
entspricht.
Mit der ordnungsgemäßen Entsorgung und getrennten Erfassung Ihrer Altgeräte
tragen Sie dazu bei, mögliche negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Ge-
sundheit zu vermeiden. Es ist eine Voraussetzung für die Wiederverwendung und
Wiederaufbereitung gebrauchter elektrischer und elektronischer Geräte. Für aus-
führliche Informationen über die Entsorgung von Altgeräten wenden Sie sich bitte
an die zuständige Behörde, ein Abfallentsorgungsunternehmen oder das Geschäft,
in dem Sie das Gerät gekauft haben.
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