Wenn bei der Kontrolle ein Verschleiß der Zähne des Sägeblatts festgestellt wird,
muss dieses geschliffen oder ausgewechselt werden. Dazu wie folgt vorgehen:
Nur das Sägeblatt Ø 700 mm, Bohrung Ø 30 mm, Dicke 4 mm mit 60 Zähnen
gemäß EN 847-1:2013 verwenden.
Den Wipp-Sägebock (A Abb.73) durch Lösen des Haltebügels (B Abb.73)
freigeben und ihn in die geöffnete Position versetzen, siehe Abb.74.
ABB. 73
B
Den Sicherungsstift (A Abb.75) der Welle in die entsprechende Bohrung (A
Abb. 76) stecken, um die Drehung des Sägeblatts zu verhindern.
ABB. 75
A
ABB. 74
A
ABB. 76
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A
Collino Costruzioni