6.9 Lagern und Schützen
Sollte das Rad über vier Wochen hinweg außer Betrieb
genommen werden, ist die Batterie vorher vollständig
aufzuladen. Das Ladegerät darf nicht dauerhaft ange
schlossen bleiben.
Das Rad ist mit einem feuchten Tuch zu reinigen und
mit einem Wachsspray zu konservieren. Die Reibflä
chen der Bremse dürfen nicht gewachst werden.
Damit ist das Rad nach einer Betriebspause wieder
Fahrbereit.
Vor langen Standzeiten empfiehlt sich
eine Inspektion, Grundreinigung und Kon
servierung durch den ZEGFachhändler.
Das Rad, die Batterie und das Ladegerät
müssen trocken gelagert werden. Die La
gertemperatur muss im Bereich
5 °C bis 25 °C liegen.
Optimale Lagertemperatur: 10 °C 15 °C.
Die Batterie muss nach jeweils 8 Wochen
nachgeladen werden.
28
7 Betrieb
Der Fahrer ist vor der Fahrt vom Betreiber über die
Funktion des Fahrrads aufzuklären. Diese Betriebsan
leitung muss dem Fahrer zur Kenntnisnahme und Be
achtung in gedruckter Form ausgehändigt werden.
Die gesetzlichen Anforderungen an den Fahrer zur Teil
nahme am Straßenverkehr sind zu berücksichtigen.
Das vom Hersteller empfohlenen Mindestalter des
Fahrers beträgt 15 Jahre.
Es ist festes Schuhwerk und eng
VORSICHT
!
anliegende Kleidung zu tragen.
Kettentrieb und Speichen der
Laufräder können Schnürsenkel,
Schal und andere lose Teile ein
ziehen.
Grobe Verschmutzungen können
VORSICHT
!
die Funktion des Fahrrads, bei
spielsweise die Bremsen, stören.