16.
Ein seitliches Verdrehen der Maschine beim Schnitt sowie Stoß, Schlag oder Fall vermeiden, da die
Schneidscheibe sonst beschädigt wird. Scheibe nur radial belasten.
17.
Schutzhaube vor Inbetriebnahme in Schutzstellung fixieren.
18.
Während der Arbeit dürfen sich keine Personen im Nahbereich aufhalten.
19.
Vor dem Umsetzen hat der Geräteführer die Schneidscheibe stillzusetzen.
20.
Ruhig und besonnen arbeiten, Gefährdung anderer durch Umsicht ausschließen.
Überwachung
1.
Fugenschneider dürfen nur mit sämtlichen Bedienungs- und Sicherheitseinrichtungen sowie mit dem
Wassertank betrieben werden.
2.
Vor Arbeitsbeginn hat der Geräteführer die Wirksamkeit der Bedienungs- und Sicherheitseinrichtungen
zu prüfen.
3.
Vor Aufnahme des Schneidbetriebes ist täglich zu prüfen, auf:
* Ordnungsgemäßem Zustand der Schneidscheibe.
* Festen Sitz der Schneidscheibe.
4.
Werden Mängel an den Sicherheitseinrichtungen oder andere Mängel, die den sicheren Betrieb des Ge-
rätes beeinträchtigen, festgestellt, ist der Aufsichtsführende unverzüglich zu verständigen.
5.
Bei Mängeln, die die Betriebssicherheit gefährden, ist der Betrieb sofort einzustellen.
Instandhaltung
1.
Es dürfen nur Original - Ersatzteile verwendet werden. Änderungen an diesem Gerät, einschl. Verstellen
der vom Hersteller eingestellten maximalen Motordrehzahl dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung
der Fa. Wacker vorgenommen werden. Bei Nichtbeachtung wird jegliche Haftung abgelehnt.
2.
Bei Instandhaltungsarbeiten Motor abstellen und Zündkerzenstecker (wenn vorhanden) abziehen, um
unbeabsichtigtes Ingangsetzen zu vermeiden. Hiervon darf nur abgewichen werden, wenn diese Arbei-
ten ohne Antrieb nicht durchgeführt werden können.
3.
Vorsicht beim Überprüfen der Zündanlage. Die Elektronik - Zündung erzeugt eine sehr hohe Spannung.
4.
Nach Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten müssen Schutzeinrichtungen wieder ordnungsgemäß an-
gebracht werden.
5.
Ein Kippen der Maschine für Wartungsarbeiten ist unzulässig.
6.
Um Funktionsstörungen zu vermeiden, sollte der Fugenschneider nach jedem Gebrauch mit Wasser ge-
reinigt werden.
Transport
1.
Beim Transport muß die Schneidscheibe ausgebaut werden und der Fugenschneider muß auf tiefste
Schnittposition gebracht werden.
2.
Zum Verladen und Transportieren von Fugenschneidern mit Hebezeugen sind geeignete Anschlagmittel
an den dafür vorgesehenen Anschlagstellen zu befestigen.
3.
Verladerampen müssen tragfähig und standsicher sein. Es ist sicherzustellen, daß Personen durch Ab-
kippen oder Abrutschen der Geräte sowie durch Hoch- oder Herabschlagen von Geräteteilen nicht ge-
fährdet werden.
4.
Auf Transportfahrzeugen sind Fugenschneider gegen Abrollen, Verrutschen oder Umkippen zu sichern.
Prüfung
Fugenschneider sind entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Be-
darf, jedoch jährlich mindestens einmal, durch einen Sachkundigen, z.B. in einer Wacker-Service-Station, auf
ihren betriebssicheren Zustand zu prüfen und gegebenenfalls reparieren zu lassen.
Bitte beachten Sie zusätzlich auch die entsprechenden, in Ihrem Land gültigen Vorschriften und Richt-
linien.
SV00059D
SICHERHEITSHINWEISE
6