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Nivus Nivulog Easy V3 Originalbetriebsanleitung Seite 41

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Folgende Parteien sind diesen Richtlinien verpflichtet:
Versender und Verpacker
l
Spediteure
l
Luftfahrtunternehmen und Bodenabfertigungsdienstleister (nur bei Anwendung der IATA-Richtlinie)
l
Sicherheitskontrollpersonal (vor allem bei Anwendung der IATA-Richtlinie)
l
Im Zusammenhang mit dem Transport von Gefahrgut sind die wichtigsten Aufgaben des "Versenders und
Verpackers":
Klassifizierung / Identifizierung
l
Verpackung
l
Markierung und Kennzeichnung (z.B. Transportaufkleber)
l
Dokumentation (z.B. Beförderungspapier ADR oder Dangerous Goods Declaration)
l
Bei den Energiespeichern der Power Supply Unit handelt es sich um Lithium-Batterien. Daher müssen die im
Folgenden angeführten Punkte im Zusammenhang mit dem Transport von Lithium-Batterien beachtet
werden:
Art der Lithium-Batterie
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Lithium-Ionen Batterie
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Lithium-Metall Batterie
l
Energiegehalt der Batterie
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Liegt der Energiegehalt innerhalb der "freigestellten" Menge führt, dies zu Erleichterungen in der
l
Transportabwicklung.
Liegt der Energiegehalt über der "freigestellten" Menge, gilt die Batterie als "volles" Gefahrgut
l
gemäß der jeweiligen Richtlinie.
Lieferumfang des Packstücks
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Batterie einzeln verpackt
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Batterie zusammen oder in der Ausrüstung verpackt
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Weitere Themen, die bei der Transport-Vorbereitung bzw. -Abwicklung zu berücksichtigen sind:
Nettogewicht je Packstück
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Beteiligtes Luftfahrtunternehmen (nur bei Anwendung der IATA-Richtlinie)
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Zielland (vor allem bei Anwendung der IATA-Richtlinie)
l
Wichtiger Hinweis: All diese Punkte müssen bei der Zusammenstellung jeder Lieferung (inklusive
ihrer gegenseitigen Abhängigkeiten) beachtet werden.
NivuLog Easy V3 - Rev. 03 vom 24.10.2018
Kapitel 7 Lagerung, Lieferung und Transport
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