9. Garantiebedingungen
§ 1 Garantieerklärung
(1) Wir übernehmen die Garantie, dass bei den Modellen und Bauteilen der Firma
Hype während der Garantiefrist (§ 4) keine Fabrikations- oder Materialmängel zu
Tage treten.
(2) Diese Garantie gilt nur gegenüber Kunden, die ein Modell oder Bauteil der Firma
Hype bei einem autorisierten Fachhändler in der Bundesrepublik Deutschland gekauft
haben. Die Garantie ist nicht übertragbar.
§ 2 Ausschluss der Garantie
(1) Keine Garantie besteht auf Verschleißteile wie Reifen, Felgen, Lager, Glühkerzen,
Kupplungen, Lackierungen etc.
(2) Die Garantie ist ferner ausgeschlossen, wenn
- unzulässiges Zubehör verwandt worden ist oder Tuning- oder Anbauteile, die nicht
aus dem Hype-Lieferprogramm stammen oder nicht von der Firma Hype ausdrücklich
als zulässiges Zubehör deklariert worden sind. Es obliegt dem Käufer, sich bei seinem
Hype-Fachhändler diesbezüglich zu informieren.
- dritte Personen, welche nicht von der Firma Hype zu Service-Leistungen autorisiert
wurden, Reparaturversuche oder sonstige Eingriffe in den Gegenstand vorgenommen
haben,
- die Bauanleitung oder Bedienungsanleitung missachtet, das Modell baulich
verändert oder zweckentfremdet wurde oder
- der Fehler auf lokale Verhältnisse des Kunden zurückzuführen ist.
§ 3 Hinweis auf gesetzliche Rechte
(1) Diese Garantie wird von uns freiwillig und ohne gesetzliche Verpflichtung
übernommen.
(2) Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihnen auch gesetzliche Rechte zustehen,
wenn die von Ihnen gekaufte Sache bei Übergabe an Sie mangelhaft ist. Diese
gesetzlichen Mängelrechte richten sich ausschließlich gegen Ihren Verkäufer, d.h.
Ihren autorisierten Hype-Fachhändler. Nach dem Gesetz können Sie von Ihrem
Verkäufer in erster Linie entweder die Reparatur der mangelhaften oder die Lieferung
einer neuen Sache verlangen. Hierfür können Sie dem Verkäufer eine angemessene
Frist setzen. Kommt der Verkäufer Ihrem Verlangen nicht nach, können Sie nach
Ablauf der Frist den Vertrag rückabwickeln, d.h. die Sache zurückgeben und den
Kaufpreis herausverlangen, oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises
verlangen. Möglicherweise stehen Ihnen auch Schadensersatzansprüche zu,
insbesondere, wenn der Verkäufer den Mangel kannte oder infolge von Fahrlässigkeit
nicht kannte.
(3) Die gegen die Firma Hype bestehenden Rechte aus dieser Garantie bestehen
zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Rechten und schränken diese Rechte in keiner
Weise ein.
§ 4 Dauer der Garantie
(1) Die Garantiefrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Tag des Kaufes bei
Ihrem autorisierten Hype-Fachhändler.
(2) Von uns erbrachte Garantieleistungen führen nicht zu einem Neubeginn oder
einer Verlängerung der Garantiefrist.
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§ 5 Rechte aus der Garantie
(1) Liegt ein Garantiefall vor, werden wir die defekten Teile nach unserer Wahl
austauschen oder reparieren. Austauschteile gehen in das Eigentum der Firma
Hype über.
(2) Die Garantieleistungen werden von der Firma Hype Serviceabteilung
vorgenommen.
(3) Die Material- und Arbeitskosten tragen wir. Falls das Gerät zum Zwecke der
Prüfung und Reparatur transportiert wird, geschieht dies auf Ihre Gefahr und Ihre
Kosten.
(4) Weitergehende Ansprüche gegen uns, insbesondere auf Rückabwicklung des
Vertrags, Herabsetzung des Kaufpreises oder Schadensersatz, bestehen aus dieser
Garantie nicht.
§ 6 Geltendmachung der Garantie
(1) Garantieansprüche sind unverzüglich nach Feststellung eines Material- oder
Herstellungsfehlers bei einem autorisierten Hype-Fachhändler oder bei der Firma
Hype, Serviceabteilung, Nikolaus-Otto-Straße 4, 24568 Kaltenkirchen, geltend
zu machen. Für Defekte, die auf eine verzögerte Geltendmachung der Garantie
zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Garantie.
(2) Zur Geltendmachung der Garantie ist die Vorlage eines Garantiebelegs und
des beanstandeten Modells oder Bauteils erforderlich. Als Garantiebeleg gilt der
Servicebegleitschein sowie auch der Verkaufsbeleg, wenn auf dem Verkaufsbeleg
der Modelltyp mit der Bestellnummer vom autorisierten Hype-Fachhändler vermerkt
ist und der Verkaufsbeleg mit Stempel, Datum und Unterschrift des Fachhändlers
gegengezeichnet ist.
(3) Modelle bzw. Teile sind in gereinigtem Zustand einzusenden (z.B. auch
Benzintank völlig entleeren). Wir behalten uns vor, ungereinigte Teile auf Ihre Kosten
zurückzusenden.
(4) Stellt sich nach einer Prüfung des beanstandeten Modells oder Bauteils heraus,
dass kein Garantiefall vorlag, sind wir berechtigt, den geleisteten Arbeitsaufwand nach
unseren allgemeinen Stundensätzen, mindestens jedoch eine Aufwandspauschale
in Höhe von € 8.50, zu berechnen.
Stand: 2008
Best.-Nr. 031-9200