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Cedima CTS-26 Betriebsanleitung Seite 11

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Kap. 2 - Grundlegende Sicherheitshinweise
Tischsäge CTS•26, L, XL
Umweltschutz beachten werden! Derartige
Pflichten können z.B. auch den Umgang mit
Gefahrenstoffen oder das zur Verfügungstellen/
Tragen von Schutzausrüstungen betreffen!
• Diese Betriebsanleitung ist um Anweisungen,
einschließlich Aufsichts- und Meldepflichten
zur Berücksichtigung betrieblicher Besonder-
heiten, z.B. hinsichtlich Arbeitsorganisation,
Arbeitsabläufen, eingesetztem Personal, zu er-
gänzen!
• Das mit Tätigkeiten an der Maschine beauftrag-
te Personal muß vor Arbeitsbeginn die
Betriebsanleitung gelesen haben. Dies gilt in
besonderem Maße auch für nur gelegentlich
(z.B. beim Rüsten, Warten) an der Maschine tä-
tig werdendes Personal!
• Zumindest gelegentlich ist das sicherheits- und
gefahrenbewußte Arbeiten des Personals unter
Beachtung der Betriebsanleitung zu kontrollie-
ren!
• Das Personal darf keine offenen Haare, lose
Kleidung oder Schmuck einschließlich Ringe
tragen. Es besteht Verletzungsgefahr (z.B.
durch Hängenbleiben oder Einziehen)!
• Soweit erforderlich oder durch Vorschriften ge-
fordert, müssen persönliche Schutzausrüstun-
gen benutzt werden (z.B. Schutzbrille, Gehör-
schutz, Sicherheitsschuhe, geeignete Schutzbe-
kleidung)! Entsprechend den jeweiligen
Einsatzbedingungen der Maschine kann das
Tragen weiterer persönlicher Schutzausrüstung
erforderlich sein! Die Unfallverhütungsvor-
schriften sind zu beachten!
• Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an, in
und auf der Maschine beachten und immer in
einwandfreiem, lesbarem Zustand halten!
• Bei sicherheitsrelevanten Änderungen der
Maschine oder ihres Betriebsverhaltens die
Maschine sofort stillsetzen und die Störung der
zuständigen Stelle/Person melden.
• Sicherheitseinrichtungen an, in bzw. auf der
Maschine dürfen nicht entfernt oder außer
Betrieb gesetzt werden!
• Veränderungen, An- und Umbauten an der Ma-
schine, die die Sicherheit beeinträchtigen könn-
ten, sind ohne Genehmigung des Herstellers/
Lieferanten nicht zulässig! Dies gilt auch für
den Einbau und die Einstellung von Sicher-
heitseinrichtungen sowie für das Schweißen
und Bohren an tragenden Teilen!
• Defekte oder schadhafte Teile der Maschine
sofort austauschen. Nur Original-Ersatzteile
verwenden!
• Ersatzteile und Werkzeuge müssen den vom
Hersteller/Lieferanten festgelegten techni-
schen Anforderungen entsprechen, dies ist bei
original Ersatzteilen immer gewährleistet!
• Die gesetzlich vorgeschriebenen oder in dieser
Betriebsanleitung angegebenen Fristen für
wiederkehrende Prüfung bzw. Inspektion der
Maschine müssen eingehalten werden!
• Zur Durchführung von Instandhaltungsmaß-
nahmen ist ein der Arbeit angemessener Raum
(Zugänglichkeit um die Maschine) eine ange-
messene Werkstattausrüstung und entsprechen-
des Fachpersonal unbedingt notwendig!
• Standort und Bedienung von Feuerlöschern
bekanntmachen!
• Die Brandmelde- und Brandbekämpfungsmög-
lichkeiten beachten!
2.4
Personalauswahl
• Arbeiten an und mit der Maschine dürfen nur
von zuverlässigem Personal durchgeführt wer-
den! Das gesetzlich zulässige Mindestalter ist
zu beachten!
• Nur geschultes oder unterwiesenes Personal
einsetzen! Die Zuständigkeiten des Personals
für das Bedienen, Rüsten, Warten, Instandset-
zen klar festlegen!
• Es ist sicherzustellen, daß nur dazu beauftrag-
tes Personal an der Maschine tätig wird!
• Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes
oder im Rahmen einer allgemeinen Ausbildung
befindliches Personal nur unter Aufsicht einer
erfahrenen Person an der Maschine tätig wer-
den lassen!
• Arbeiten an elektrischen Einrichtungen und
Ausrüstungen dürfen nur von einer Elektro-
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