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Grundlegende Sicherheitshinweise; Warnhinweise Und Symbole; Bestimmungsgemäßer Gebrauch, Vernünftigerweise Vorhersehbare; Organisatorische Maßnahmen - Cedima CTS-26 Betriebsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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2.

Grundlegende Sicherheitshinweise

ACHTUNG
Gesamte Betriebsanleitung
beachten!
Lesen und beachten Sie unbedingt vor der
Inbetriebnahme der Tischsäge die gesamte
Betriebsanleitung!
2.1

Warnhinweise und Symbole

In der Betriebsanleitung werden folgende
Benennungen bzw. Zeichen für besonders
wichtige Angaben benutzt:
Hinweis
besondere Angaben hinsichtlich der wirt-
schaftlichen Verwendung. Meldungen, die nach
dem Symbol „Hinweis" erscheinen, enthalten
wichtige Informationen, die vom übrigen Text ab-
gesetzt werden!
ACHTUNG
besondere Angaben bzw. Ge- und Verbote
zur Schadensverhütung. Meldungen, die nach
dem Symbol „ACHTUNG" erscheinen, enthalten
Anleitungen, die genau beachtet werden müssen,
um Schäden an Ausrüstung und Material, sowie
Verletzungen des Benutzers oder Dritter zu ver-
meiden!
GEFAHR
Angaben bzw. Ge- und Verbote zur Verhü-
tung von Personen- und/oder umfangrei-
chen Sachschäden. Meldungen, die nach dem
Symbol „GEFAHR" erscheinen, warnen davor,
daß die Nichteinhaltung der betreffenden Anlei-
tung oder Verfahrensweise zu Verletzungen des
Benutzers oder Dritter führen kann!
Wichtige Textstellen werden in Kursiv-Schrift
hervorgehoben!
Der Text der die Sicherheit betrifft, wird in Fett-
schrift, kursiv dargestellt!
Seite 10
Kap. 2 - Grundlegende Sicherheitshinweise
Tischsäge CTS•26, L, XL
2.2
Bestimmungsgemäßer Gebrauch,
vernünftigerweise vorhersehbare
Fehlanwendung
• Die Tischsäge CTS•26, L, XL, im nachfolgen-
den Maschine genannt, ist ausschließlich zum
Schneiden von Natur- und Kunststeinen mittels
Diamant-Trennscheiben im Naßbetrieb
bestimmt. Eine andere oder darüber hinausge-
hende Benutzung ist nicht bestimmungsge-
mäß, im besonderen ist der Betrieb mit anderen
als vom Hersteller/Lieferanten (mit den erfor-
derlichen nominellen Eigenschaften) festgeleg-
ten Schneidwerkzeugen nicht zulässig. Für
hieraus resultierende Schäden haftet der Her-
steller/Lieferant nicht. Das Risiko trägt allein
der Anwender!
• Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört
auch das Beachten dieser Betriebsanleitung und
die Einhaltung der Inspektions- und Wartungs-
bedingungen!
• Die Maschine ist nach dem Stand der Technik
und den anerkannten sicherheitstechnischen
Regeln gebaut. Dennoch können bei ihrer
Handhabung Gefahren für Leib und Leben des
Benutzers oder Dritter sowie Beeinträchtigun-
gen der Maschine oder anderer Sachwerte ent-
stehen!
• Die Maschine darf nur in technisch einwand-
freiem Zustand sowie bestimmungsgemäß, si-
cherheits- und gefahrenbewußt unter Beach-
tung dieser Betriebsanleitung und der geltenden
nationalen Bestimmungen benutzt werden! Ins-
besondere Störungen, die die Sicherheit beein-
trächtigen können, müssen umgehend beseitigt
werden!
2.3
Organisatorische Maßnahmen
• Diese Betriebsanleitung muß ständig am
Einsatzort der Maschine griffbereit und für das
Bedienpersonal zugängig aufbewahrt werden!
• Ergänzend zur Betriebsanleitung müssen allge-
meingültige gesetzliche und sonstige verbindli-
che Regelungen zur Unfallverhütung und zum

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Cts-26 lCts-26 xl

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