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Bosch CFS 230 Installations- Und Wartungsanleitung Seite 8

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Installation
Folgende sicherheitstechnische Anforderungen einhalten:
Forderungen
Max. Gesamtnennwärmeleistung
< 100kW
Nachweis der Betriebssicherheit
Bauart 5 nach DIN 4759, Teil 1
Betriebsweise B nach DIN 4759, Teil 1, Tabelle 2
Ausbrandphase Feststoff-Feuerung:
Abgastemperatur ≥ 70 °C
Zündphase:
Abgastemperatur ≤ 80 °C
Schalteinrichtung ohne Verriegelung:
Fülltürsicherheitsschalter
Temperatur der Verbrennungsgase: ≤ 400 °C
Abgastemperaturwächter nach
DIN 3440 und nach EN 14597
Abgasrohre und Schornstein
Den Abstand zwischen der Rauchgas- und Abgas-
mündung der beiden Heizkessel in den Schorn-
stein so groß wie möglich ausführen.
Tab. 4
Sicherheitstechnische Anforderungen
8
Bemerkungen
Nur vor Ort möglich durch Einzelabnahme. Vor der Planung auf
jeden Fall die Zulassungsbehörde (Schornsteinfeger) hinzuzie-
hen und die Zustimmung zu der Anlagenausführung einholen.
Bauart 5 bedeutet Betrieb von 2 Heizkesseln an einem Schorn-
stein.
Betriebsweise B ist der gleichzeitige Betrieb eines Festbrenn-
stoff-Kessels in der Ausbrandphase und eines Öl- oder Gas-
Gebläsebrenners (Übergangsbetrieb).
Wenn der Aufstellraum nur als Raum nach §5 der M-FeuVO
genutzt wird und nach §6 der M-FeuVO eine Be- und Entlüf-
tung hat, kann auf den Fülltürsicherheitsschalter (SO) verzich-
tet werden.
Bei höheren Temperaturen wird der Abgastemperaturfühler
zerstört.
Der Einbau des Abgastemperaturwächters muss direkt im
Abgasrohr am Rauchgasstutzen des Festbrennstoff-Kessels
erfolgen. Zum elektrischen Einbau siehe auch Schaltplan
CFS 230.
Der Schornstein muss für feste Brennstoffe zugelassen sein,
d. h. rußbeständig und feuchteunempfindlich. Der lichte Min-
destquerschnitt muss nach DIN 4759, Teil 1 16 cm und bei
Feuerstätten zur Verbrennung von Holz 18 cm betragen.
6 720 646 535 (2012/09)

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