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Bestimmungsgemäße Verwendung - AUMÜLLER KS4 S12 24V DC R Anweisung Für Montage Und Inbetriebnahme

Kettenantrieb für fenster
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Inhaltsverzeichnis

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B
ESTIMMUNGSGEMÄSSE
Anwendungsgebiet / Anwendungsbereiche
Dieser Antrieb dient zum elektromotorischen Öffnen und
Schließen von Fenstern im Fassaden- und Dachbereich.
Die Hauptaufgabe dieses Produktes ist, in Kombination
01
mit einem Fenster und einer geeigneten externen Steuer-
einheit, im Brandfall heißen Rauch und Brandgase ab-
zuführen, um Menschenleben zu retten und Sachwerte zu
schützen. Darüber hinaus kann mit dem elektromotorisch be-
tätigten Fenster, ebenfalls in Kombination mit einer geeigne-
ten externen Steuereinheit, die Frischluftzufuhr zur natür-
lichen Lüftung des Gebäudes gewährleistet werden.
Durch den Anbau des Antriebs an ein be-
wegliches Fensterelement entsteht ein
sogenanntes „kraftbetätigtes Fenster"
H
INWEIS
welches seinerseits eine Maschine im
Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/
EG darstellt.
Bestimmungsgemäße Verwendung gemäß Konformi-
tätserklärung
Der Antriebe ist für ortsfeste Montage und Elektroanschluss
am Fenster als Teil eines Gebäudes bestimmt.
Gemäß der beigefügten Konformitätserklärung ist der An-
trieb in Kombination mit einer externen Steuereinheit z.B.
von A
zur bestimmungsgemäßen Verwendung an ei-
UMÜLLER
nem kraftbetätigten Fenster ohne eine erneute Risikobe-
urteilung vor Ort freigegeben zur:
• Anwendung für natürliche Lüftung mit
Einbauhöhe des Antriebs mindestens 2,5 m über

dem Boden, oder
Öffnungsweite an der HSK des betätigten Elements

< 200 mm bei einer gleichzeitigen Geschwindigkeit
der HSK in Schließrichtung < 15 mm/s.
• Anwendung als NRWG nach EN12101-2 ohne Doppel-
funktion zur Lüftung
Eventuelle Gefahrenstellen an Kipp- oder
Drehfenstern, deren Nebenschließkanten
sich unterhalb 2,5 m Einbauhöhe über
W
ARNUNG
!
Boden befi nden, sind unter Berücksichti-
gung der Steuereinheit und der Nutzung
zu beachten!
Montageanweisung
4
KS 4 S12 24V DC R
V
ORBEMERKUNGEN
V
ERWENDUNG
Als Hersteller sind wir unserer Pfl icht und Verantwortung
beim Entwickeln, Fertigen und Inverkehrbringen von siche-
ren Fensterantrieben durchaus bewusst und setzen diese
konsequent um. Letztendlich haben wir aber keinen direk-
ten Einfl uss auf den Einsatz unserer Antriebe. Daher weisen
wir vorsorglich auf folgendes hin:
• Der Bauherr oder sein Erfüllungsgehilfe (Architekt,
Fachplaner) sind von Rechts wegen verpfl ichtet, be-
reits in der Planungsphase die von einem kraftbe-
tätigten Fenster durch seine Nutzung, Einbaulage,
Öffnungsparameter sowie durch die vorgesehene Mon-
tageart und externe Steuereinrichtung ausgehende Ge-
fährdung von Personen zu beurteilen und notwen-
dige Schutzmaßnahmen auszuschreiben.
• Der Errichter / Hersteller der Maschine „kraftbetätig-
tes Fenster", muss die vorgesehenen Schutzmaßnah-
men am Einbauort umsetzten, oder falls nicht ausge-
schrieben diese eigenständig ermitteln und eventuell
verbleibende Rest-Risiken erfassen bzw. minimieren.
Notwendigkeit einer Risikobeurteilung am Einbau-
ort aufgrund der vernünftigerweise vorhersehbaren
Fehlanwendung
Beim Einsatz des kraftbetätigten Fensters für natürliche
Lüftung ist eine Risikobeurteilung nach der Maschi-
nenrichtlinie 2006/42/EG unter folgenden Bedingungen
zwingend erforderlich:
• Einbauhöhe des Antriebs < 2,5 m über Boden und
• Öffnungsweite an der HSK > 200 mm, oder
• Schließgeschwindigkeit an der HSK > 15 mm/s, oder
• Öffnungsgeschwindigkeit an der HSK > 50 mm/s, oder
• Schließkraft an der HSK > 150 N
Bei der Risikoanalyse kann nach folgendem Ablaufschema
vorgegangen werden, welches auch die Schutzmaßnahmen
nach EN 60335-2-103/2016-05 beinhaltet.

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