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Teil 2 - Länderspezifische Bestimmungen - Lenovo USB 2.0 Super Multi-BurnerLaufwerk(mit LightScribe) Benutzerhandbuch

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ORDNUNGEN ERLAUBEN NICHT DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BEGRENZUNG VON FOLGE-
SCHÄDEN, SO DASS OBIGE EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE MÖGLICHERWEISE
NICHT ANWENDBAR SIND.
Geltendes Recht
Beide Vertragsparteien sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen,
in dem die Maschine erworben wurde, um die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen der Vertrags-
parteien, die sich aus dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusam-
menhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet unterschiedlicher
Rechtsgrundlagen.
DIESE GEWÄHRLEISTUNGEN ERMÖGLICHEN DEM KUNDEN DIE GELTENDMACHUNG
BESTIMMTER RECHTE, DIE ABHÄNGIG VOM JEWEILIGEN LAND ODER DER JEWEILIGEN
RECHTSORDNUNG VONEINANDER ABWEICHEN KÖNNEN.
Rechtsprechung
Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Lenovo unterliegen der Rechtsprechung des Landes, in
dem die Maschine erworben wurde.
Teil 2 - Länderspezifische Bestimmungen
MITTEL- UND SÜDAMERIKA
ARGENTINIEN
Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch das Handelsgericht in
Buenos Aires verhandelt.
BOLIVIEN
Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch die Gerichte in La Paz
verhandelt.
BRASILIEN
Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch das zuständige Gericht
in Rio de Janeiro verhandelt.
CHILE
Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch die Zivilgerichte in San-
tiago verhandelt.
KOLUMBIEN
Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch die Richterschaft der
Republik Kolumbien verhandelt.
ECUADOR
Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch die Richterschaft in
Quito verhandelt.
MEXIKO
Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
D-4
Lenovo USB 2.0 Super Multi-Burner-Laufwerk (mit LightScribe) Benutzerhandbuch

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