Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Teil 2 - Länderspezifische Bestimmungen - Lenovo Super Multi-BurnerUltrabay Enhanced-Laufwerk Benutzerhandbuch

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Teil 2 - Länderspezifische Bestimmungen
MITTEL- UND SÜDAMERIKA
ARGENTINIEN
Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch
das Handelsgericht in Buenos Aires verhandelt.
BOLIVIEN
Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch
die Gerichte in La Paz verhandelt.
BRASILIEN
Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch
das zuständige Gericht in Rio de Janeiro verhandelt.
CHILE
Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch
die Zivilgerichte in Santiago verhandelt.
KOLUMBIEN
Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch
die Richterschaft der Republik Kolumbien verhandelt.
ECUADOR
Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch
die Richterschaft in Quito verhandelt.
MEXIKO
Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch
die Bundesgerichte in Mexiko-Stadt, dem Sitz der Bundesregierung, verhandelt.
PARAGUAY
Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch
die Gerichte in Asuncion verhandelt.
PERU
Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch
die Richterschaft und Tribunale im Gerichtsbezirk von Lima, Cercado, verhandelt.
Haftungsbegrenzung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
In Übereinstimmung mit Artikel 1328 des peruanischen Zivilrechts entfallen bei
Vorsatz ("dolo") oder grober Fahrlässigkeit ("culpa inexcusable") von Lenovo die in
diesem Abschnitt genannten Einschränkungen und Ausschlüsse.
D-5
Anhang D. Lenovo Gewährleistung

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis