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Lenovo USB 2.0 CD-RW/DVDROM-Combo-IILaufwerk Benutzerhandbuch Seite 60

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In Estland, Lettland und Litauen werden sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich
im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, in einem Schiedsspruch-
verfahren beigelegt, das in Helsinki, Finnland, gemäß den geltenden Schieds-
spruchgesetzen Finnlands stattfindet. Jede Partei ernennt einen Schiedsrichter. Die
Schiedsrichter bestimmen dann gemeinsam den Vorsitzenden. Können sich die
Schiedsrichter nicht auf einen Vorsitzenden einigen, wird dieser von der zentralen
Handelskammer (Central Chamber of Commerce) in Helsinki ernannt.
EUROPÄISCHE UNION (EU)
DIE FOLGENDEN BESTIMMUNGEN GELTEN FÜR ALLE EU-LÄNDER:
Die Gewährleistung für Maschinen, die in EU-Ländern erworben werden, hat in
allen EU-Ländern Gültigkeit, vorausgesetzt, die Maschinen wurden in diesen Län-
dern angekündigt und zur Verfügung gestellt.
Gewährleistungsservice: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Gewährleistungsservice vom IBM Service in EU-Ländern kann über die für das
jeweilige Land in Teil 3 - Gewährleistungsinformationen angegebene Telefonnum-
mer angefordert werden.
Der Kunde kann auch über die folgende Adresse mit dem IBM Service Kontakt
aufnehmen:
IBM Warranty & Service Quality Dept.
PO Box 30
Spango Valley
Greenock
Scotland PA16 0AH
KONSUMENTEN
In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter den geltenden nati-
onalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für den Verkauf von Konsumgütern defi-
niert. Diese Rechte sind von den Bestimmungen in dieser Gewährleistung nicht
betroffen.
ÖSTERREICH, DÄNEMARK, FINNLAND, GRIECHENLAND, ITALIEN, NIE-
DERLANDE, NORWEGEN, PORTUGAL, SPANIEN, SCHWEDEN UND
SCHWEIZ
Haftungsbegrenzung: Die Bestimmungen in diesem Abschnitt werden durch den folgen-
den Text vollständig ersetzt:
Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen gel-
ten:
1. Die Haftung von Lenovo für Schäden und Verluste, die als Folge der Erfüllung
2. AUF KEINEN FALL SIND LENOVO, DIE LIEFERANTEN, RESELLER ODER
D-12
USB 2.0 CD-RW/DVD-ROM Combo II-Laufwerk: Benutzerhandbuch
der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit dieser Ver-
einbarung verursacht wurden oder die auf einer anderen, mit dieser Vereinba-
rung in Zusammenhang stehenden Ursache beruhen, ist begrenzt auf die Kom-
pensation der Schäden und Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der
Nichterfüllung solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von Lenovo) oder
durch die genannte Ursache entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag ent-
spricht hierbei den vom Kunden für die Maschine bezahlten Gebühren.
Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden (einschließlich Tod)
und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die
Lenovo rechtlich haftbar ist.
SERVICE-PROVIDER IN FOLGENDEN FÄLLEN HAFTBAR, AUCH WENN
AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE:
1) VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG VON DATEN; 2) BEILÄUFIGE
ODER MITTELBARE SCHÄDEN ODER ANDERE WIRTSCHAFTLICHE

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