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Lenovo USB 2.0 CD-RW/DVDROM-Combo-IILaufwerk Benutzerhandbuch Seite 64

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3. entgangene Gewinne, Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten
SLOWAKEI
Haftungsbegrenzung: Der letzte Absatz wird wie folgt ergänzt:
Die Einschränkungen gelten nur insoweit, als sie nicht durch §§ 373-386 des slowa-
kischen Handelsrechts verboten sind.
SÜDAFRIKA, NAMIBIA, BOTSUANA, LESOTHO UND SWASILAND
Haftungsbegrenzung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Lenovo haftet insgesamt nur für tatsächliche Schäden, die aus der Nichterfüllung
des Vertrags durch Lenovo im Zusammenhang mit diesen Gewährleistungs-
bestimmungen entstanden sind, höchstens bis zu dem Betrag, den der Kunde für
die betreffende Maschine bezahlt hat.
GROSSBRITANNIEN
Haftungsbegrenzung: Die Bestimmungen in diesem Abschnitt werden durch den folgen-
den Text vollständig ersetzt:
Im Sinne dieses Abschnitts bedeutet "Verschulden" jede Handlung, Erklärung,
Unterlassung oder jedes Versäumnis durch Lenovo im Zusammenhang mit oder in
Bezug auf den Inhalt dieser Gewährleistung, für die Lenovo dem Kunden gegenü-
ber rechtlich haftbar ist, entweder durch Ansprüche aus dem Vertrag oder auf
Grund unerlaubter Handlungen. Mehrfaches Verschulden, das im Wesentlichen die
gleichen Verluste oder Schäden verursacht, wird als einmaliges Verschulden
betrachtet.
Soweit der Kunde aus Verschulden von Lenovo zu Schaden gekommen sind, hat er
Anspruch auf Entschädigung durch Lenovo.
Dieser Abschnitt regelt insgesamt den Haftungsumfang von Lenovo dem Kunden
gegenüber.
1. Lenovo haftet unbegrenzt für:
2. Lenovo haftet unbegrenzt, unter Ausschluss der folgenden Fälle, in denen
3. Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 und 2 haftet Lenovo insge-
Diese Begrenzung gilt ebenso für Lenovo Lieferanten, Lenovo Reseller und Service-
Provider. Dies ist der maximale Betrag, für den Lenovo, die Lieferanten, Reseller
und Service-Provider insgesamt haftbar gemacht werden können.
Fälle, in denen Lenovo nicht haftbar ist
Mit Ausnahme der Regelungen oben unter Ziffer 1 sind Lenovo, die Lieferanten,
Reseller oder Service-Provider in keinem Fall haftbar für folgende Verluste, selbst
wenn Lenovo, die Lieferanten, Reseller oder Service-Provider auf die Möglichkeit
solcher Verluste hingewiesen wurden:
1. Verlust oder Beschädigung von Daten;
2. spezielle, mittelbare oder Folgeschäden; oder
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USB 2.0 CD-RW/DVD-ROM Combo II-Laufwerk: Benutzerhandbuch
Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.
a. Tod oder Personenschäden, soweit die Schäden fahrlässig von Lenovo ver-
ursacht wurden; und
b. Verletzung ihrer Verpflichtungen aus Ziffer 12 des "Sale of Goods Act 1979"
oder aus Ziffer 2 des "Supply of Goods and Services Act 1982" oder gesetz-
licher Änderung bzw. Neuverordnung dieser Ziffern.
Lenovo nicht haftbar ist, für materielle Schäden an beweglichen Sachen nur,
soweit die Schäden fahrlässig von Lenovo verursacht wurden.
samt für tatsächliche Schäden pro Verschulden höchstens bis zu 125 % des
gesamten für die betreffende Maschine zu zahlenden Kaufpreises bzw. die zu
zahlenden Gebühren.

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