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Aufstellen; Reparatur, Instandhaltung (7.4); Demontage, Außer Betrieb Nehmen; Entsorgung (7.6) - Reprap X500 Anleitung

Inhaltsverzeichnis

Aufstellen

Durch falsche Montage oder fehlerhafte Anschlüsse z.B. von nicht geeigneten Netzanschlüssen Elektro
können erhebliche Verletzungen bis zum Tode auftreten.
Anforderung an Aufstellraum und Bodenbeschaffenheit:
Hart, eben und neigungsfrei.
Der Aufstellungsort muss entsprechend des Maschinengewichts ausgewählt werden.

Reparatur, Instandhaltung (7.4)

Tätigkeiten wie Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen dürfen nur von befähigtes Personal des Her-
stellers, nach Abschnitt 5.2.5 durchgeführt werden.
Diese Tätigkeiten dürfen NICHT vom Kunden durchgeführt werden
An Maschinen und Anlagen darf mit der Instandhaltungsarbeiten im Bereich Gefahr bringender Bewe-
gungen erst begonnen werden, nachdem
1. Gefahr bringende Bewegungen zum Stillstand gekommen sind
und
2. die Energieversorgung unterbrochen ist
und
3. ein unbefugtes, irrtümliches und unerwartetes Ingangsetzen ausgeschlossen ist (durch Abschließen der
Netztrenneinrichtung bzw. Trennen von Steckverbindungen und Festsetzen von Teilen, die ihre Lage verän-
dern können, z.B. mittels Bremse, Rücklaufsperre, Rückschlagventil oder Stützen)
und
4. ein Ingangkommen Gefahr bringender Bewegungen infolge gespeicherter Energie verhindert ist (durch
Druckfreimachen, Absperren, Absenken, Entspannen)
und
5. physikalische, chemische und biologische Emissionen ausgeschlossen sind
Die zur Fehlersuche benötigten Komponenten sind außerhalb des Gefahrenbereichs anzuordnen.
Sicherheit bei der Instandhaltung Beschaffenheitsanforderungen für Maschinen und Anlagen sind in der
EG-Maschinen-Richtlinie bzw. der Maschinenverordnung festgelegt.
Danach wird zur Gewährleistung der Sicherheit bei Instandhaltungsarbeiten Folgendes gefordert:
- Instandhaltungsarbeiten sind bei stillgesetzten Maschinen und Anlagen durchzuführen.
- Wartungsstellen müssen außerhalb von Gefahrenbereichen liegen.
- Es müssen Schnittstellen zum Anschluss von Einrichtungen zur Fehlerdiagnose vorhanden sein.
- Teile, die häufig auszuwechseln sind, müssen für eine problemlose, risikofreie Montage und Demontage
ausgelegt sein.
- Maschinen und Anlagen sind mit Einrichtungen auszustatten, mit denen eine Trennung von jeder Energie-
quelle möglich ist. Die Einrichtungen sind eindeutig zu kennzeichnen und müssen gegen unbeabsichtigtes
Wiedereinschalten gesichert werden können.
Restenergien müssen nach Trennung ohne Gefahr abgeleitet werden.
Demontage, außer Betrieb nehmen 7.5
Die Maschine wird vom Kunden selbständig nach den Vorgaben in der Betriebsanleitung demontiert und
außer Betrieb genommen.

Entsorgung (7.6)

Entsorgung der Abfallstoffe die beim Betrieb entstehen Wertstoffen und Gefahrstoffen getrennt gemäß den
vor Ort geltenden nationalen Vorschriften.
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