Errichteranleitung
3.4
Berechnung der Akkukapazität
Zur Berechnung der erforderlichen Akkukapazität muß die Gesamtstromaufnahme der Anlage bekannt
sein. Ermittelt wird die Stromaufnahme durch Messung bei angeschlossenem Akku, ohne Netzver-
sorgung.
Für Anlagen gemäß VdS-Klasse C ist eine Überbrückungszeit bei Netzausfall von 60 Stunden
vorgeschrieben.
Bei einer Stromaufnahme von beispielsweise 250mA errechnet sich daraus die erforderliche
Akkukapazität wie folgt:
60 Stunden x 250mA = 15Ah.
Gewählte Akkukapazität:
Hinweis: Werden als Alarmgeber z.B. Sirenen bzw. eine Blitzlampe eingesetzt, kann die
"Reserveenergie" zur Aktivierung der Alarmgeber mit einer Erhöhung der Gesamt-
stromaufnahme um 1 mA berücksichtigt werden.
Auf dieses Beispiel bezogen ergibt dies folgende Rechnung:
60 Stunden x 251mA = 15,06 Ah.
Die gewählte Akkukapazität ist noch ausreichend.
Abb. 39 Messung der Gesamtstromaufnahme
2 x 10Ah = 20Ah.
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