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Esser EMZ 561-MB16 ZG2 Anleitung Seite 24

Einbruchmelderzentrale
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561-MB16
Die innerhalb der Energieversorgung vorgesehenen Batterien müssen VdS-anerkannt sein. Bei
Parallelschaltung von Batterien dürfen nur typengleiche Batterien gleichen Alters verwendet werden.
Bei Ausfall des Versorgungsnetzes muß der dauernd uneingeschränkte Betrieb der EMA für
mindestens 60 Stunden (VdS-Klasse C) durch die Batterieversorgung sichergestellt sein. Vor Ablauf
dieser 60 Stunden müssen die Alarmierungseinrichtungen mindestens noch für die Dauer von 60
Sekunden betrieben werden können.
Die erforderliche Batteriekapazität muß im meldebereiten Zustand der EMA durch Messung der
Stromaufnahme im scharf- und unscharfgeschalteten Zustand ermittelt werden. Bei unscharfgeschalte-
ter Anlage ist der Stromverbrauch der Störungsanzeige(n) und einer Meldergruppenanzeige (ab 10
Meldergruppen 10 % der Meldergruppenanzeigen) mit zu berücksichtigen. Gruppenanzeigen, die nur
über eine nicht feststellbare Prüftaste zur Anzeige gebracht werden können, brauchen nicht mit
berücksichtigt zu werden. Für die Auslegung der Batteriekapazität ist die jeweils höhere
Stromaufnahme maßgebend.
Sofern EMA auch im scharfgeschalteten Zustand Störungsmeldungen optisch bzw. akustisch anzeigen
(nur zulässig bei Anzeigen außerhalb des Sicherungsbereiches), muß der Stromverbrauch dieser
Anzeigen zusätzlich mit berücksichtigt werden.
Ferner sind die VDE-Vorschriften sowie die Vorschriften des örtlichen EVU zu beachten.

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Diese Anleitung auch für:

Emz 561-mb16 zg3.1

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