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Garantie Des Herstellers - Polar Tempo Gebrauchsanleitung

Herzfrequenz-meßgerät
Inhaltsverzeichnis

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Garantie des
Herstellers
Polar gewährt dem Erstkäufer dieses Herzfrequenz-
Meßgerätes eine Garantie (siehe Garantiekarte) ab Kaufdatum
bei Mängeln, die auf Material- oder Fabrikationsfehler
zurückzuführen sind. Den Garantiekartenabschnitt bitte gut
aufbewahren.
Von der Garantie ausgeschlossen sind: Beschädigungen
durch unsachgemäßen und/oder kommerziellen Gebrauch,
Verschleiß, Unfall oder unsachgemäße Handhabung sowie bei
Mißachtung der wichtigen Hinweise. Ausgenommen von der
Garantie sind auch die Batterien und gesprungenes oder
zerbrochenes Gehäuse des Empfängers.
Die Garantie umfaßt keine Schäden oder Folgeschäden, die
durch Wartungsarbeiten von nicht durch Polar autorisiertem
Personal entstanden sind.
Während der Garantiezeit wird das Produkt bei Fehlern
kostenlos repariert oder ersetzt.
Der Inhalt dieser Gebrauchsanleitung ist allein für informative
Zwecke gedacht. Die beschriebenen Produkte können ohne
Ankündigung geändert werden. Polar lehnt jegliche
Ansprüche auf Entschädigungen, egal ob direkt oder indirekt,
die aufgrund der Benutzung dieser Anleitung oder des
Produktes entstehen könnten, ab.
28
Tempo manual DEU
28-29
Copyright © 1998
Polar Electro Oy, FIN-90440 KEMPELE, Finnland
Alle Rechte sind vorbehalten. Diese Anleitung darf ohne vorherige
schriftliche Zustimmung der Polar Electro Oy weder anderweitig
benutzt noch kopiert werden, auch nicht auszugsweise.
Polar logotype ist ein eingetragenes Warenzeichen der
Polar Electro Oy.
Polar Vantage NV, Polar XTrainer Plus, Polar Accurex Plus,
Polar Protrainer XT, Polar Protrainer NV, Polar Advantage Interface,
Polar Precision Performance, Polar Interface Plus, Polar Training Advisor,
Polar SmartEdge, Polar Pacer, Polar Fitwatch, Polar Heartwatch,
Polar Tempo, Polar Favor und Polar Beat sind eingetragene
Warenzeichen der Polar Electro Oy.
0537
Diese CE-Markierung weist darauf hin, daß dieses Gerät mit Richtlinie
93/42/EEC übereinstimmt.
Polar Electro GmbH Deutschland
High Tech Equipment
64572 Büttelborn
Polar Herzfrequenz-Meßgeräte
Vfg 123/1997
Vorläufige Allgemeinzuteilung einer Frequenz für die
Benutzung durch die Allgemeinheit Nr. 778 unter
Verwendung von Sende- und Empfangsfunkanlagen der
Vertriebsfirma POLAR ELECTRO GmbH Deutschland, High
Tech Equipment, 64572 Büttelborn
1. Hiermit wird auf Grund § 47 Abs. 1 und 5 des
Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 25. Juli 1996 (BGBI. Teil I S.
1120) die Frequenz 5 kHz als Allgemeinzuteilung für die Benutzung
durch die Allgemeinheit unter Verwendung von Sende- und
Empfangsfunkanlagen der Vetriebsfirma POLAR ELECTRO
GmbH Deutschland, High Tech Equipment, 64572
Büttelborn, mit der Typenbezeichnung "Polar Herzfrequenz-
Meßgeräte" vorläufig zugeteilt. Diese Frequenzzuteilung erfolgt
vorbehaltlich einer endgültigen Regelung nach Inkrafttreten der auf §
47 Abs. 4 TKG beruhenden Rechtsverordnung. Diese Funkanlagen
dienen zur Herzfrequenz-Messung und -Anzeige mit einer
magnetischen Feldstärke von 68,5 dBµA/m in 3 m Meßentfernung.
2. Im Rahmen dieser Frequenznutzung dürfen andere
Telekommunikationsanlagen, die öffentlichen Zwecken dienen, sowie
andere Funkanlagen nicht gestört werden.
30.9.1998, 09:34
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