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Gewährleistung; Rücknahme Von Alten Geräten - T-COM Concept P622 Bedienungsanleitung

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Gewährleistung
Der Händler, bei dem das Gerät erworben wurde (T-Com oder Fachhändler), leistet für Material und
Herstellung des Telekommunikationsendgerätes eine Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung
beinhaltet entweder die Nachbesserung oder die Lieferung eines Ersatzproduktes. Ausgetauschte
Geräte oder Teile gehen in das Eigentum des Händlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung des Kaufpreises verlangen
oder von dem Vertrag zurücktreten und, sofern der Mangel von dem Händler zu vertreten ist, Scha-
densersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich mitzuteilen. Der Nachweis des
Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rech-
nung) zu erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung, sowie durch höhere
Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung, ferner nicht
der Verbrauch von Verbrauchsgütern, wie z. B. Druckerpatronen, und wiederaufladbaren Akkumulato-
ren.
Vermuten Sie einen Gewährleistungsfall mit Ihrem Telekommunikationsendgerät, können Sie sich
während der üblichen Geschäftszeiten an die Hotline 0180 5 1990 des Technischen Kundendienstes
von T-Com wenden. Der Verbindungspreis beträgt 0,12 EUR pro angefangene 60 Sekunden bei
einem Anruf aus dem Festnetz von T-Com. Erfahrene Techniker beraten Sie und stimmen mit Ihnen
das weitere Vorgehen ab.
Rücknahme von alten Geräten
Hat Ihr Concept P622 ausgedient, bringen Sie das Altgerät zur Sammelstelle Ihres
kommunalen Entsorgungsträgers (z. B. Wertstoffhof). Das nebenstehende Symbol
bedeutet, dass das Altgerät getrennt vom Hausmüll zu entsorgen ist. Nach dem
Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind Besitzer von Altgeräten gesetzlich gehalten,
alte Elektro- und Elektronikgeräte einer getrennten Abfallerfassung zuzuführen. Helfen
Sie bitte mit und leisten einen Beitrag zum Umweltschutz, indem Sie das Altgerät nicht
in den Hausmüll geben.
Anhang
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