Sicherheit
2.7
Sicherheitsanweisungen zu potentiellen Gefahrenbereichen
2.7.1 Elektromagnetische Wellen
Dieses Gerät kann Funkstörungen hervorrufen oder den Betrieb von Geräten in der näheren
Umgebung stören.
Um eine Verletzung der Benutzer zu vermeiden, Gehäuseabdeckungen niemals
entfernen.
Geräte, die elektromagnetische Wellen erzeugen, nicht zusammen mit dem Gerät in
einem Raum verwenden.
Bei Funkstörungen geeignete Abhilfemassnahmen treffen, z. B. eine neue Ausrichtung,
eine neue Anordnung des Geräts oder eine Abschirmung.
Nur die vom Hersteller empfohlenen und gelieferten Original-Zubehörteile verwenden.
Andernfalls können erhöhte Störaussendungen auftreten oder die Störfestigkeit des
Geräts kann reduziert werden.
2.7.2 Mechanik
Während des Betriebs bestehen im Fräsraum bzw. im Materialwechsler folgende Gefahren:
•
Quetschgefahr
•
Gefahr von Schnittverletzungen durch Werkzeuge
•
Gefahr durch herumgeschleuderte Frässpäne
•
Gefahr der Beschädigung der Maschine
Um eine Verletzung der Benutzer im Innenraum des Geräts zu vermeiden,
Gehäuseabdeckungen, Klappen oder Türen niemals entfernen.
Gerät nur bei geschlossenen Klappen / Türen betreiben. Sicherheitseinrichtungen,
insbesondere der Klappen / Türen, nicht umgehen oder ausser Betrieb setzen.
Nicht in den Material- oder Werkzeugwechsler greifen.
Klappen / Türen zum Material- oder Werkzeugwechsler nicht gewaltsam öffnen.
Nur für die in diesem Dokument beschriebenen Arbeiten und unter den angegebenen,
einzuhaltenden Voraussetzungen in den Fräsraum greifen („Werkzeugmagazine und
Werkzeug konfigurieren und verwalten", Seite 98 und „Reinigungs- und
Wartungsarbeiten für den Betreiber", Seite 158).
2.7.3 Schallemission
Die Schallemission variiert sehr stark in Abhängigkeit vom Bearbeitungsmaterial und von den
Fräsbedingungen („Klassifizierungen", Seite 182).
Im Falle von erhöhten Schallemissionen:
Optische Prüfung der Scheibe / des Blocks und des Werkzeugs durchführen.
Fixierung der Scheibe / des Blocks im Scheiben- oder Block-Halter prüfen.
Sollten laute Arbeitsgeräusche nicht zu verhindern sein (Schallpegel ≥ 80 dBA),
Gehörschutz während der Bearbeitung verwenden („Persönliche Schutzausrüstung",
Seite 13).
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