Sicherheit
2.1.2 Bestimmungsgemässer Benutzer
Das Gerät darf nur von Zahntechnikern, zahnmedizinischem Fachpersonal und CNC-
Technikern bedient werden, die eine Schulung zum Umgang mit dem Gerät erhalten haben.
Die Wahl der richtigen Geräteeinstellungen liegt in der Verantwortung des Benutzers.
2.1.3 Bestimmungsgemässe Umgebung
Das Gerät ist nur für den Gebrauch in geschlossenen Räumen, innerhalb der vorgegebenen
Umgebungsbedingungen („Umgebungsbedingungen im Betrieb", Seite 183) und bei
Einhaltung der Vorgaben zum sicheren Aufstellen zugelassen („Stellplatz wählen", Seite 40).
2.2
Pflichten des Betreibers
Die Verantwortung für den sicheren Betrieb des Geräts obliegt dem Betreiber.
Einhaltung und Überwachung sicherstellen:
a. Bestimmungsgemässer Gebrauch
b. Gesetzliche oder sonstige Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften
Gerät nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäss, sicherheits-
und gefahrenbewusst unter Beachtung dieser Anleitung betreiben.
Diese Anleitung und alle mitgeltenden Dokumente vollständig und lesbar halten und für
das Personal jederzeit zugänglich aufbewahren.
2.3
Personalqualifikation
Sicherstellen, dass mit Tätigkeiten am Gerät beauftragtes Personal vor Arbeitsbeginn
diese Anleitung und alle mitgeltenden Dokumente gelesen und verstanden hat,
insbesondere Sicherheits-, Wartungs- und Instandsetzungsinformationen.
Sicherstellen, dass das Personal über Gefahrenbereiche und Sicherheitseinrichtungen
unterrichtet ist („Arbeitsbereiche, Gefahrenpotentiale und Sicherheitseinrichtungen am
Gerät", Seite 14).
Verantwortungen, Zuständigkeiten und Überwachung des Personals regeln.
Alle Arbeiten nur von technischem Fachpersonal durchführen lassen.
Zu schulendes Personal nur unter Aufsicht von technischem Fachpersonal Arbeiten am
Gerät durchführen lassen.
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