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Bedingungen Für Datenaufzeichnung Einstellen - Mitsubishi Electric F900GOT Bedienungsanleitung

Mansch-maschine-interface
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SAMPLING MODE
Bedingungen für Datenaufzeichnung einstellen
9.2
Alle Einstellungen für eine Datenaufzeichnung müssen vor dem Start der Datenaufzeichnung
eingegeben werden. Die System-Bildschirmmaske dazu wird Ihnen nach der Betätigung des
Touch-Keys „SET CONDITION" im Bild „SAMPLING MODE" angezeigt:
Abb. 9-2: System-Bildschirmmaske „SET CONDITION"
Nummer Bedeutung
³
·
»
¿
Tab. 9-3:
F900GOT-Serie (Betrieb)
SAMPLING MODE
[ SET CONDITION ]
³
SAMPLE COND.
START COND.
END COND.
SAMPLING DEV.
Beschreibung
Nach der Betätigung dieses Touch-Keys wird eine Bildschirm-
maske angezeigt, in der festgelegt wird, wann Daten erfasst wer-
Touch-Key
den sollen:
„SAMPLE COND."
„DEVICE": Beim Umschalten eines Bit-Operanden
„CYCLIC": Zyklische Datenerfassung in konstanten Intervallen
Öffnet eine Bildschirmmaske, in der die Bedingung zum Start der
Datenaufzeichnung festgelegt wird:
Touch-Key
„START COND."
„DEVICE": Beim Umschalten eines Bit-Operanden
„TIME":
Nach der Betätigung dieses Touch-Keys kann die Bedingung
zum Beenden der Datenaufzeichnung eingegeben werden:
Touch-Key
„NUMBER": Nachdem eine bestimmte Anzahl Daten erfasst
„END COND."
„DEVICE": Beim Umschalten eines Bit-Operanden
„TIME":
Touch-Key
Öffnet eine Bildschirmmaske, in der die Quelle der zu erfassen-
„SAMPLING DEV."
den Daten angegeben wird
Bedingung zur
Anzeige der gültigen Bedingung zur Erfassung der Daten
Datenerfassung
Start-Bedingung
Anzeige der Bedingung zum Start der Datenaufzeichnung
Stopp-Bedingung
Anzeige der Bedingung zum Beenden der Datenaufzeichnung
Anfangsadresse der vier Wortoperanden, deren Daten erfasst
Datenquelle
werden
Erläuterung zur System-Bildschirmmaske „SET CONDITION"
Bedingungen für Datenaufzeichnung einstellen
SET CONDITION
Wählen Sie den
Menüpunkt
„SET CONDITION"
END
DEVICE
M 0
OFF
ON
DEVICE
M 0
OFF
ON
NUMBER
0
D100
Start zu einer bestimmter Zeit
wurden
Zu einer bestimmter Zeit beenden
FGOT098c
Referenz
Kap. 9.2.1
Kap. 9.2.2
Kap. 9.2.3
Kap. 9.2.3
9 - 3

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