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Garantiebedingungen - PHÖNIX Typ UPK Montage- Und Betriebsanleitung

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16. Garantiebedingungen

Die PHÖNIX SonnenWärme AG übernimmt für die
von ihr gelieferten Speicher eine Garantie von 5
Jahren gemäß den folgenden Garantiebedingun-
gen:
Die Garantie bezieht sich bei Speichern auf die
Dichtigkeit und Funktionsfähigkeit. Für
Mängel und nicht zugesagte Eigenschaften wird
keine Garantie übernommen.
Die Garantie wird für die funktionsgerechte Qualität
des eingesetzten Materials übernommen. Sollten
die PHÖNIX Solarkomponenten innerhalb der
Garantie diese Eigenschaft verlieren, wird kostenlos
nach unserer Wahl Reparatur oder Ersatz geleistet.
Sturmschäden, durch Blitzschlag verursachte
Schäden sowie Mängel durch äußere Einflüsse (z.B.
Beschädigung
bei
Wartungsarbeiten) fallen nicht unter Garantie. Es
wird insbesondere weiterhin dann keine Garantie
von der PHÖNIX SonnenWärme AG übernommen,
wenn Ursache des Mangels fehlerhafter oder unzu-
reichender Frostschutz ist. Die Verwendung von ver-
schiedenen, miteinander gemischten oder nicht den
DIN-Normen entsprechenden Frostschutzmitteln
führt zum Ausschluß der Garantie.
Vorraussetzung für die Garantieübernahme ist die
sach- und fachgerechte Montage, Installation und
Inbetriebnahme der Anlage durch einen qualifizier-
ten Fachbetrieb. Die Garantie erstreckt sich nicht
auf Schäden infolge natürlicher Abnutzung, fehler-
hafter
oder
nachlässiger
Installation, übermäßiger Beanspruchung, ungeeig-
neter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten,
ungeeigneter baulicher Verhältnisse sowie chemi-
scher oder elektrischer Einflüsse. Insbesondere
wird hier zum wiederholten Male darauf hingewie-
26 - Universal-Pufferspeicher
optische
Reinigungs-
und
Behandlung
oder
sen, dass am Speicher entstehende Schäden, die
durch Nichteinhaltung der in dieser Anleitung ange-
gebenen Reihenfolge bei der Druckbeaufschlagung
bzw. dem Druckabbau zwischen Puffer- und
Trinkwasserteil verursacht werden, von der Garantie
ausgeschlossen sind. Für Verschleißteile, Teile aus
Glas und Kunststoff und andere leicht zerbrechliche
Teile sowie für Lackschäden wird keine Haftung
übernommen. Der Garantieanspruch erlischt ferner,
wenn aus dem Abnahmeprotokoll nicht die ord-
nungsgemäße Ausführung der Installation und
Inbetriebnahme der Anlage zweifelsfrei hervorgeht
oder wenn die regelmäßige Wartung (mindestens
einmal alle 12 Monate) der Anlage durch einen
Fachhandwerker nicht nachgewiesen werden kann.
Bei der Geltendmachung der Garantierechte muss
das mit der Auslieferung erhaltene Formular
"Reklamation" vollständig ausgefüllt werden. Dieses
enthält die zur Reklamationsbearbeitung notwendi-
gen Angaben und muss vom Besteller unterschrie-
ben sein. Ferner muss das mit der Lieferung erhal-
tene Abnahmeprotokoll von einer Fachfirma voll-
ständig ausgefüllt und bis spätestens 2 Wochen
nach Abschluss der Installation der Anlage an die
PHÖNIX SonnenWärme AG zurückgeschickt wor-
den sein. Ohne diese Unterlagen gilt ein Mangel
gemäß unseren Garantiebedingungen nicht als
angezeigt. Die Garantie gewähren wir vom Tag der
Auslieferung an, sie endet 5 Jahre nach diesem Tag.
Die etwaige rechtliche Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen
lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt. Eine ungültige Bestimmung ist so umzu-
deuten, dass der mit ihr verfolgte Zweck erreicht
wird bzw. soweit dies nicht möglich ist, durch eine
Neubestimmung zu ersetzen, die dem verfolgten
Zweck am nächsten kommt.
Speicher

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