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Garantiebedingungen - PHÖNIX Typ S Montage- Und Betriebsanleitung

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Speicher

12. Garantiebedingungen

Die PHÖNIX SonnenWärme AG übernimmt
für die von ihr gelieferten Speicher eine
Garantie von 5 Jahren gemäß den folgenden
Garantiebedingungen:
Die Garantie bezieht sich bei Speichern auf
die Dichtigkeit und Funktionsfähigkeit. Für
optische Mängel und nicht zugesagte Eigen-
schaften wird keine Garantie übernommen.
Die Garantie wird für die funktionsgerechte
Qualität des eingesetzten Materials über-
nommen. Sollten die PHÖNIX Solarkompo-
nenten innerhalb der Garantie diese Eigen-
schaft verlieren, wird kostenlos nach unserer
Wahl Reparatur oder Ersatz geleistet. Sturm-
schäden,
durch
Blitzschlag
Schäden sowie Mängel durch äußere Ein-
flüsse (z.B. Glasbruch, Beschädigung bei
Reinigungs- und Wartungsarbeiten) fallen
nicht unter Garantie. Es wird insbesondere
weiterhin dann keine Garantie von der
PHÖNIX SonnenWärme AG übernommen,
wenn Ursache des Mangels fehlerhafter oder
unzureichender Frostschutz ist. Die Verwen-
dung
von
verschiedenen,
gemischten oder nicht den DIN-Normen ent-
sprechenden Frostschutzmitteln führt zum
Ausschluß der Garantie.
Vorraussetzung für die Garantieübernahme
ist die sach- und fachgerechte Montage,
Installation und Inbetriebnahme der Anlage
durch einen qualifizierten Fachbetrieb. Die
Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden
infolge natürlicher Abnutzung, fehlerhafter
oder nachlässiger Behandlung oder Installa-
tion, übermäßiger Beanspruchung, ungeeig-
neter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbei-
ten, ungeeigneter baulicher Verhältnisse
sowie chemischer oder elektrischer Einflüs-
se. Für Verschleißteile, Teile aus Glas und
Kunststoff und andere leicht zerbrechliche
Teile sowie für Lackschäden wird keine Haf-
tung übernommen. Der Garantieanspruch
erlischt ferner, wenn aus dem Abnahmepro-
tokoll nicht die ordnungsgemäße Ausführung
der Installation und Inbetriebnahme der Anla-
ge zweifelsfrei hervorgeht oder wenn die
regelmäßige Wartung (mindestens einmal
alle 12 Monate) der Anlage durch einen
Fachhandwerker nicht nachgewiesen werden
kann. Bei der Geltendmachung der Garantie-
rechte muss das mit der Auslieferung erhal-
tene Formular "Reklamation" vollständig aus-
verursachte
gefüllt werden. Dieses enthält die zur Rekla-
mationsbearbeitung notwendigen Angaben
und muss vom Besteller unterschrieben sein.
Ferner muss das mit der Lieferung erhaltene
Abnahmeprotokoll von einer Fachfirma voll-
ständig ausgefüllt und bis spätestens 2
Wochen nach Abschluss der Installation der
Anlage an die PHÖNIX SonnenWärme AG
zurückgeschickt worden sein. Ohne diese
miteinander
Unterlagen gilt ein Mangel gemäß unseren
Garantiebedingungen nicht als angezeigt.
Die Garantie gewähren wir vom Tag der Aus-
lieferung an, sie endet 5 Jahre nach diesem
Tag.
Die etwaige rechtliche Unwirksamkeit einzel-
ner
Bestimmungen
Bedingungen lässt die Wirksamkeit der übri-
gen Bestimmungen unberührt. Eine ungültige
Bestimmung ist so umzudeuten, dass der mit
ihr verfolgte Zweck erreicht wird bzw. soweit
dies nicht möglich ist, durch eine Neubestim-
mung zu ersetzen, die dem verfolgten Zweck
am nächsten kommt.
dieser
allgemeinen
Solarspeicher-19

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