1.3.
Sicherheitsabstände:
VORSICHT
Bei brennbaren Materialien (Holzverkleidung, Täfer, Stoff, usw.) gibt es
feuerpolizeilich vorgeschriebene Mindest-, oder Sicherheitsabstände.
Diese betragen gemäss nachfolgender Tabelle:
Sicherheitsabstand A
Seiten und Rückwände benötigen zu
brennbaren Materialien einen Mindestabstand
von 10 cm
Sicherheitsabstand B
Es sind die Länderspezifischen Vorschriften zu
beachten.
Sicherheitsabstand C+D
Der gesamte Bereich der Drehung benötigt
einen Mindestabstand von 50 cm
Sicherheitsabstand E
Der gesamte Bereich der Drehung benötigt
einen Mindestabstand von 80cm
Sicherheitsabstand F
Nach oben zur Decke beträgt der
Mindestabstand 50 cm
1.4.
Funkenschutzplatte:
Vor dem Ofen muss bei brennbaren Bodenbelägen der Schutz mit einem nicht
brennbaren Belag erfolgen. Hierzu eignen sich Platten aus Stein, Keramik, Blech
oder Securit-Glas. Vor dem Ofen müssen brennbare Böden, (Teppich, Parkett,
Kunststoff) abgedeckt sein. Bauvorschriften, Landesbauordnungen und feuerpoli-
zeiliche Vorschriften weichen in verschiedenen Ländern voneinander ab. Erkundi-
gen Sie sich vor der Aufstellung bei der für die Abnahme zuständigen In-
stanz/Schornsteinfeger.
VORSICHT
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