2.2 Grundsätze für die Maschinenbenutzung
Beachten Sie Empfehlungen in der Bedienungsanleitung.
Die Kenntnis der grundlegenden Sicherheitsempfehlungen und Vorschriften ist die
Grundvoraussetzung für die sichere Behandlung mit der Maschine und für den störungsfreien
Betrieb.
2.2.1
Pflicht des Benutzers
Der Benutzer ist verpflichtet abzusichern, dass mit der Maschinen nur eine Person arbeiten
wird, welche:
-
mit den grundlegenden Vorschriften über die Arbeitssicherheit und über den Unfallschutz
vertraut gemacht wurde.
-
mit der Arbeit der Maschine vertraut gemacht wurde.
-
die Bedienungsanleitung gelesen und verstanden hat.
-
die Vorschriften über die Benutzung der Arbeitsmittel der Verordnung Nr. 495/2001 GBl. sowie
auch die Vorschriften über den Gesundheitsschutz der Verordnung Nr. 494/2001 GBl. einhalten
wird
2.2.2
Pflicht des Bedienungspersonals
Alle Personen, die mit der Maschine arbeiten oder die sich in deren Umgebung aufhalten,
müssen die Vorschriften über die Arbeitssicherheit und den Unfallschutz einhalten.
2.2.3
Gefahr bei der Benutzung der Maschine
Die Maschine ist aufgrund der anerkannten Sicherheitsvorschriften hergestellt.
Trotzdem kann es bei der Benutzung der Maschine zur folgenden Bedrohung oder
Beschädigung kommen:
-
der Gesundheit und des Lebens des Bedienungspersonals oder eines Dritten.
-
der Maschine selbst.
-
eines anderen Vermögens.
Benutzen Sie die Maschine nur:
-
zum genehmigten Zweck.
-
im mangelfreien Zustand mit Bezug auf die Sicherheit.
Vorsicht!
Beseitigen Sie unverzüglich die Mängel, welche die Sicherheit der Maschine bedrohen
könnten!
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