Operation Manual / 4 Product description / A150-M.. - A155-M..
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Betrieb und Service
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Betrieb und Service
5.1
Lärmemission
Gefahr durch Lärm
Einwirkung von Lärm kann zu Schädigungen des Gehörs, Beeinträchtigun-
gen der Gesundheit und des psychischen Zustands, sowie zu Irritationen
WARNUNG
und Verminderung der Aufmerksamkeit führen.
Bei laufendem Motor immer Gehörschutz tragen.
Ab 85 dB(A) immer Gehörschutz tragen.
Gehörschutz tragen.
Der Emissionsschalldruckpegel (A-bewertet) ist im Abstand von 1 Meter zum Turbolader ge-
messen.
Der Höchstwert des Emissionsschalldruckpegels
fers maximal 105 dB(A).
Folgende Voraussetzungen müssen am Turbolader erfüllt sein, um diesen Grenzwert einzu-
halten:
Lufteintrittssystem montiert
Alle seriemässigen, schallreduzierenden Massnahmen montiert
Kompensator am Luftaustritt akustisch isoliert durch Motorenbauer (siehe Abbildung 16).
Der Motorenbauer ist für die Isolation der Ladeluft- / Spülluftleitung und des Ladeluftkühlers
verantwortlich.
1)
Richtlinie 2006/42/EG, 1.7.4.2 / u / Absatz 5 + 7 :
A-bewerteter Emissionsschalldruckpegel
2)
Im Fall von abweichenden Isolationsausführungen muss der Motorenbauer für akustisch
gleichwertige Massnahmen sorgen
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erreicht im Bereich des Filterschalldämp-
1)
HZTL4032_DE
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2)
Revision A
February 2014