Herunterladen Diese Seite drucken

Buderus G515 Bedienungsanleitung Seite 2

Spezialheizkessel für öl-/gas-gebläsebrenner
Vorschau ausblenden Andere Handbücher für G515:

Werbung

Liebe Kundin, lieber Kunde,
die Buderus Gußheizkessel G515 sind nach den neue-
sten technologischen Erkenntnissen und sicherheits-
technischen Regeln konstruiert und gefertigt. Dabei
wurde auf die Bedienungsfreundlichkeit besonders
Wert gelegt.
Zur optimal sicheren, wirtschaftlichen und umwelt-
freundlichen Nutzung der Anlage empfehlen wir Ihnen,
die Sicherheitshinweise und die Bedienungsanleitung
zu beachten.
Sicherheitshinweise
Bei Gasgeruch: 1. Kein offenes Feuer!
Nicht rauchen!
2. Funkenbildung vermeiden!
Keine elektrischen Schalter
benutzen, auch nicht Tele-
fon, Stecker, Klingel!
3. Gas-Hauptabsperreinrich-
tung schließen!
4. Fenster und Türen öffnen!
5. Hausbewohner warnen und
Gebäude verlassen!
6. Gasversorgungsunterneh-
men oder Heizungsfach-
firme von außerhalb des
Gebäudes anrufen!
In anderen Gefahrenfällen sofort Brennstoff-Hauptab-
sperreinrichtung schließen und Anlage stromlos ma-
chen, z.B. Heizungsnotschalter vor dem Heizraum
ausschalten.
Bei Verwendung des Brennstoffes Öl ist der Be-
treiber verpflichtet, bei Wahrnehmung von Öllek-
kagen diese durch einen Fachmann umgehend
beheben zu lassen!
2
Aufstellungs- - /Heizraum
Die Zu- und Abluftöffnungen dürfen nicht verkleinert
oder verschlossen werden.
Entzündliche Materialien oder Flüssigkeiten dürfen
nicht in der Nähe des Heizkessels gelagert oder ver-
wendet werden.
Zur Vermeidung von Kesselschäden ist eine Verunrei-
nigung der Verbrennungsluft durch Halogen-Kohlen-
wasserstoffe (z.B. enthalten in Sprühdosen, Lösungs-
und Reinigungsmitteln, Farben, Klebern) und durch
starken Staubanfall auszuschließen. Der Aufstellungs-
raum des Heizkessels muß frostsicher und gut belüftet
sein.
Arbeiten an der Heizungsanlage
Die Montage, der Brennstoff- - und Abgasanschluß,
die Erstinbetriebnahme, der Stromanschluß sowie
die Wartung und Instandhaltung dürfen nur durch
eine Fachfirma ausgeführt werden. Arbeiten an
gasführenden Teilen sind von einer konzessionier-
ten Fachfirma auszuführen.
Der Betreiber ist nach Heizungsanlagen--Verordnung
§9 verpflichtet, eine Reinigung und Wartung durchzu-
führen oder durchführen zu lassen.
Die Reinigung und Wartung ist einmal jährlich durch-
zuführen! Dabei ist die Gesamtanlage auf ihre ein-
wandfreie Funktion zu prüfen.
Aufgefundene Mängel sind umgehend zu beheben.
Wir empfehlen, einen Wartungsvertrag mit einer Fach-
firma abzuschließen.
Einweisung in Funktion und Bedienung
Der Ersteller hat den Anlagenbetreiber mit der Funk-
tion und der Bedienung der Heizungsanlage vertraut
zu machen und ihm die technischen Unterlagen zu
übergeben.

Werbung

loading