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Neva S-90 Technisches Handbuch Seite 94

Raffstoren
Inhaltsverzeichnis

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10.3.
Transportkonditionen
Ware wird zurück an den Auftragnehmer geliefert. In diesem Fall gilt die Ware als geliefert. Damit verbundene
Mehrkosten werden dem Auftraggeber berechnet.
4)
Lieferzeiten:
Der Liefertermin der Ware beim Kunden sowie die Entladungszeiten an den Entladeorten richten sich nach der
Anzahl der Entladungen, dem Routenplan sowie der Verkehrssituation, und bei Aufträgen mit Lieferort außerhalb
der EU auch nach den Zollbedingungen. Als Liefertermin der Ware gilt der vorausgesetzte Entladungstag. Diesen
Termin kann der Kunde beim Auftragnehmer nachprüfen.
Verlangt der Auftraggeber eine Lieferung an einen bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit, muss diese
Anforderung mindestens 5 Tage vor dem avisierten Termin des Produktionsendes geltend gemacht werden; der
Termin des Produktionsendes wird in der Auftragsbestätigung genannt. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig.
5)
Warenübernahme:
Bei der Warenübernahme stellt der Auftraggeber die Anwesenheit einer für Warenübernahme berechtigten Person
sicher. Den Transportschein versieht der Auftraggeber oder die von ihm beauftragte Person mit seinem bzw. ihrem
Namen in Großbuchstaben, seiner/ihrer Unterschrift und ggf. dem Firmenstempel. Falls die Ware eine andere als
die beauftragte Person übernimmt, oder der Transportschein die genannten Informationen nicht vollumfänglich
enthält, kann der Auftragnehmer die Transport- und Abrechnungskonditionen ändern. Der Auftraggeber ist für die
Warenübernahme verantwortlich, und zwar auch dann, wenn die Ware auf seinen Wunsch hin in seiner
Abwesenheit entladen wird oder im Fall seiner Vertretung durch eine von ihm beauftragte Person. Dies gilt auch bei
der Entladung an einem Ersatzort.
Bei der Entladung prüft der Auftraggeber oder die von ihm beauftragte Person laut dem Lieferschein stets
insbesondere die Anzahl der Pakete und den Zustand der Verpackungen und der Ware. Im Fall einer
Unvollständigkeit des gelieferten Auftragsgegenstands (Ware) oder beim Verdacht auf einen Schaden ist es
notwendig, die Schäden sofort zu fotografieren und eine Schadensbeschreibung im Transportschein oder einem
anderen relevanten Transportdokument zu vermerken.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, über diese Tatsache den Auftraggeber sofort schriftlich zu informieren, und zwar
innerhalb von 48 Stunden ab der Entladungszeit des Auftragsgegenstands (Ware). Bei einer späteren Reklamation
ist weder eine objektive Beurteilung der Reklamation möglich, noch eine Schadenersatzforderung beim Spediteur.
Im Fall einer Warenabnahme am Sitz des Auftraggebers wird die Anzahl der Pakete, die Vollständigkeit der Ware
und der mangelfreie Zustand auf dem Lieferschein bestätigt. Dieser muss ebenso die oben erwähnten
Identifizierungsangaben über den Auftraggeber bzw. die für diesen Zweck beauftragten vertretenden Person
enthalten.
Die Transportkonditionen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ŽALUZIE NEVA s.r.o. unterliegen den
INCOTERMS 2010.
Dieses Dokument wurde in der tschechischen Sprache erstellt. Im Streitfall oder bei Auslegungsfragen in anderen
Sprachen ist stets die Fassung in der tschechischen Sprache maßgeblich. Gültigkeit der Bedingungen aus 1.11.2017.
ŽALUZIE NEVA s.r.o. | Háj 370, CZ-798 12 Kralice na Hané | Tel.: +420 588 003 550 | E-mail: nevapv@nevapv.cz
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www.nevapv.cz

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