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Neva S-90 Technisches Handbuch Seite 90

Raffstoren
Inhaltsverzeichnis

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10.2.
Reklamationsordnung
Über die Anspruchsberechtigung entscheidet unverzüglich der zuständige Mitarbeiter des Verkäufers. Dieser
zuständige Mitarbeiter kann in den Fällen, in denen für die Erledigung der Reklamation eine fachliche Beurteilung
(z. B. des Materiallieferanten) erforderlich ist, einen längeren Zeitraum festlegen.
Der Verkäufer (Auftragnehmer) ist berechtigt, den Warenmangel direkt am Verwendungs- oder Montageort, und
zwar noch vor der Warendemontage, zu beurteilen. Zur Beurteilung der Installation kann der Verkäufer
(Auftragnehmer) seinen Techniker oder den Techniker des Sublieferanten von reklamierten Komponenten senden.
Wenn dem Verkäufer oder seinem Lieferanten keine Beurteilung vor Ort ermöglicht wird, hat der Verkäufer das
Recht, die Reklamation abzulehnen.
Der Verkäufer haftet für Mängel, die durch eine unsachgemäße Montage oder sonstige nicht fachgerechte
Wareninbetriebnahme verursacht wurden nur, wenn zwischen dem Käufer und dem Verkäufer die Warenmontage
im Kaufvertrag vereinbart wurde und die Montage vom Verkäufer oder eine durch ihn beauftragte Person
durchgeführt wurde.
Art. 2
Geltendmachung von Reklamationen
Eine Reklamation wird vom Käufer (Auftragnehmer) beim zuständigen Mitarbeiter des Verkäufers geltend gemacht.
Eine Reklamation kann jederzeit per E-Mail, persönlich oder telefonisch während der Geschäftszeiten der
Gesellschaft geltend gemacht werden. Der Käufer (Auftraggeber) ist verpflichtet nachzuweisen, dass sein Anspruch
auf die Erledigung der Reklamation berechtigt ist, d. h., dass er außer dem Mängelvorwurf auch Angaben über den
Warenkauf vorlegt (er weist dies mit einem entsprechenden Dokument und Garantiezertifikat nach, falls dies
ausgestellt wurde). Die Reklamation hat der Käufer (Auftraggeber) innerhalb der Fristen nach § 2112 und § 2618 des
tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs unverzüglich geltend zu machen.
Art. 3
Gewährleistungsfrist und Frist zur Geltendmachung von Reklamationen
1. Bedingung für die Anerkennung der Reklamation ist Folgendes:
- Geltendmachung innerhalb der Gewährleistungsfrist
- die Einhaltung der Bedingungen im Produktdatenblatt, das auf der Website
oder der allgemein anerkannten Regeln für die Verwendung der Sache
- dass die Ware nicht durch unsachgemäßen Umgang seitens des Käufer (Auftraggebers) / Benutzers oder nicht
durch normale Abnutzung/Verschleiß beschädigt ist
- die Vorlage der Garantiekarte, falls diese ausgestellt wurde
- die Bezahlung des Kauf- oder Werkpreises für die gelieferte Ware
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt wie folgt:
2 Jahre Standardgarantie + 2 Jahre verlängerte Garantie für Jalousien und Komponenten.
-
Verlängerte Garantie – im Rahmen der verlängerten Garantie werden am Sitz der Gesellschaft ŽALUZIE NEVA s.r.o.
Reparaturen von Gewährleistungsmängeln durchgeführt bzw. dem Kunden die Komponente für diese Reparaturen
kostenlos geliefert. Andere damit verbundene Kosten werden nicht erstattet.
5 Jahre Garantie für die Motoren Somfy, Geiger und Elero
-
2 Jahre Garantie für die Elektronik
-
Die Gewährleistungsfrist beginnt am Tag der Warenübergabe an den Käufer (Auftraggeber), d. h. an den
Vertragspartner, nicht jedoch an den Endkunden zu laufen. Falls die Warenübergabe und -übernahme aufgrund der
fehlenden Mitwirkung des Käufers (Auftraggebers) nicht zustande gekommen ist, läuft die Gewährleistungsfrist ab
dem Tag, an dem die Ware oder das Werk übergegeben werden sollte.
3. Die Gewährleistungsfrist darf nicht mit der Zeit der üblichen Lebensdauer verwechselt werden, d. h. mit der
Zeit, die die Lebensdauer der Ware bei der richtigen Verwendung und Behandlung mit Rücksicht auf ihre
Eigenschaften, den bestimmten Zweck und die Häufigkeit ihrer Verwendung darstellt.
ŽALUZIE NEVA s.r.o. | Háj 370, CZ-798 12 Kralice na Hané | Tel.: +420 588 003 550 | E-mail: nevapv@nevapv.cz
90
www.nevapv.cz
www.nevapv.eu
zur Verfügung steht,

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