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Neva S-90 Technisches Handbuch Seite 85

Raffstoren
Inhaltsverzeichnis

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beauftragendes Unternehmen (Person)
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die Spezifikation der bestellten Ware nach der Kennzeichnung in den Produktdatenblättern
e)
Die Bestellung gilt als erfolgt, wenn sie dem Verkäufer persönlich, per Post, per E-Mail, oder über die
Webapplikation zugestellt wird.
f)
Wenn im Rahmenkaufvertrag keine zur Tätigung von Bestellungen im Namen des Käufers
berechtigten Personen genannt sind, dann ist die im Namen des Käufers handlungsberechtigte Person
die Person, die der Käufer dazu berechtigt hat oder die hinsichtlich ihrer jeweiligen Einordnung als
Mitarbeiter des Käufers dazu üblicherweise berechtigt ist; im Falle einer Änderung ist der Käufer
verpflichtet, den Verkäufer über diese Tatsache schriftlich zu unterrichten, anderenfalls haftet der
Verkäufer nicht für die von einer nicht berechtigten Person getätigte Aufträge; bei Bestellungen über
die Webapplikation ist der Käufer bei einer Änderung der berechtigten Person berechtigt, eine
Änderung des Zugangspassworts zu verlangen.
g)
Erfüllt die Bestellung die in diesen AGB festgesetzten Anforderungen, wird für den Käufer eine
Auftragsbestätigung ausgestellt und abgesendet. Wenn der Käufer innerhalb von 24 Stunden nicht
schriftlich widerspricht, gilt die Bestellung seitens Käufers als genehmigt und wird an die Produktion
weitergeleitet. Dadurch wird ein Kaufvertrag zwischen beiden Vertragsparteien abgeschlossen.
h)
Eine Bestellung über die Webapplikation wird vom Verkäufer interaktiv in der Liste der vom Käufer
versandten Bestellungen bestätigt. In diesem Fall wird ein Einzelkaufvertrag an dem Tag
abgeschlossen, an dem die Auftragsbestätigung in der Liste der versandten Bestellungen erfolgt.
i)
Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass er die Auftragsbestätigung zu überprüfen hat.
j)
Verlangt der Käufer eine Änderung nach der erfolgten Bestellung, hat er darüber den Verkäufer
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Die Änderung der Bestellung unterliegt der Zustimmung
des Verkäufers. Etwaige Kosten für die Änderung der Bestellung gehen zu Lasten des Käufers.
k)
Wenn der Verkäufer bei der Abwicklung der Bestellung feststellt, dass es nicht möglich ist, die
Warenlieferung unter den im Auftrag genannten Bedingungen umzusetzen, hat er dies dem Käufer
mitzuteilen. Falls der Käufer einen Vorschlag der neuen Bedingungen genehmigt, markiert der
Verkäufer die abweichenden Bedingungen der Warenlieferung in die Auftragsbestätigung, es sei denn,
die Parteien erklären sich einverstanden, die Bestellung zu stornieren.
l)
Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer für Unvollständigkeiten oder Ungenauigkeiten bei den
Warenlieferungen, die auf unrichtige oder ungenaue Bestellungen des Käufers zurückzuführen sind.
Eine Nachbesserung der Bestellung aufgrund ihrer Unvollständigkeit oder Ungenauigkeit ist das Recht
des Verkäufers, jedoch keine Pflicht. Die technischen Spezifikationen der einzelnen Produkte des
Verkäufers, ihrer Komponenten und Bauteile, Toleranzen und Standardversionen sind in den
technischen Datenblättern des Herstellers aufgeführt.
4.
Warenlieferung
a)
Das Ende der Warenproduktion wird auf der Auftragsbestätigung angegeben.
b)
Ist der Verkäufer nicht imstande, die Lieferung zum erforderlichen Termin umzusetzen, hat er das
Recht (auch nach Vertragsabschluss) einen neuen, späteren Lieferungstermin festzulegen und über
diesen neuen Liefertermin den Käufer zu benachrichtigen.
c)
Der Lieferort der Ware ist die als Sitz des Käufers angegebene Adresse oder Unternehmensort, soweit
im Kaufvertrag nichts anderes bestimmt ist.
d)
Wenn der Käufer (Auftraggeber) die Lieferung an eine andere Adresse verlangt als an den Sitz des
Käufers (Auftraggebers) oder den im Vertrag vereinbarten Ort, ist dies bereits bei der Bestellung
anzugeben. Diese Änderung kann die Gesamttransportkosten beeinflussen.
e)
Die Art der Lieferung und Warenverpackung ist in den Transportbedingungen der Gesellschaft
ŽALUZIE NEVA s.r.o. näher spezifiziert. Diese sind ein untrennbarer Bestandteil dieser AGB.
f)
Der Preis für den Transport der Ware zum Lieferort ist nicht im Warenkaufpreis enthalten und richtet
sich nach der aktuellen Preisliste des Verkäufers oder der öffentlichen Transportgesellschaft und wird
gesondert neben dem Warenkaufpreis berechnet.
g)
Der Lieferschein oder ein anderes von der öffentlichen Transportgesellschaft ausgestelltes Dokument,
das dem Käufer nach der Warenübernahme ausgehändigt wird, gilt als notwendig zur
Warenübernahme und -verwendung. Andere Dokumente oder Belege ist der Verkäufer nicht
verpflichtet für die Warenübernahme nachzureichen.
ŽALUZIE NEVA s.r.o. | Háj 370, CZ-798 12 Kralice na Hané | Tel.: +420 588 003 550 | E-mail: nevapv@nevapv.cz
Allgemeine Geschäftsbedingungen 10.1.
www.nevapv.cz
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