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2. SICHERHEIT
2.1 KENNZEICHNUNG IN DER BETRIEBSANLEITUNG
In der Betriebsanleitung befinden sich vor gefährlichen Handlungen
Warnhinweise, die in die folgenden Gefahrenklassen eingeteilt sind:
GEFAHR
Gefahren, die zu schweren Verletzungen oder zum Tod führen können.
WARNUNG
Gefahren, die zu schweren Verletzungen oder zu erheblichen Sachschä-
den führen können.
VORSICHT
Gefahren, die zu Verletzungen und zu Sachschäden führen können.
VORSICHT
Gefahren, die zu geringen Sachschäden führen können.
Die Warnhinweise können noch durch ein spezielles Gefahrenzeichen
(z. B. „Elektrischer Strom" oder „Heißes Gerät") ergänzt werden, z. B.
bei Gefahr durch elektrischen Strom oder
bei Verbrennungsgefahr.
Zusätzlich zu den Warnhinweisen gibt es einen allgemeinen Hinweis mit
nützlichen Informationen.
HINWEIS
Inhalt des Hinweises
2.2 ALLGEMEINE GEFAHRENHINWEISE
GEFAHR
ELEKTRISCHER STROM
Verletzungsgefahr an stromführenden Teilen
Gefahr besteht:
- bei nicht angesteuerten Geräten, da der Lastkreis durch den Leis-
tungssteller nicht vom Stromversorgungsnetz abgetrennt wird.
- nach Trennung vom Stromversorgungsnetz, da Kondensatoren noch
eine gefährliche Restspannung enthalten können. Warten Sie ca.
1 Minute, bis sich die Restspannung abgebaut hat.
GEFAHR
ELEKTRISCHER STROM
Verletzungsgefahr an stromführenden Teilen
• Gerät niemals ohne Haube betreiben.
GEFAHR
HEISSES GERÄT
Verbrennungsgefahr an Kühlkörpern und benachbarten
Kunststoffteilen (> 70 °C möglich)
Nicht an die heißen Geräteteile greifen.
Warnhinweis „Verbrennungsgefahr" in unmittelbarer Nähe des Gerätes
anbringen.
2.3 ANFORDERUNGEN AN DEN BETREIBER
Der Betreiber muss folgende Punkte sicherstellen:
• Sicherheitsvorschriften der Betriebsanleitung werden eingehalten.
• Unfallverhütungsvorschriften und die allgemein gültigen Sicherheits-
bestimmungen des Anwendungslandes werden beachtet.
• Sämtliche Sicherheitseinrichtungen (Abdeckungen, Warnschilder etc.)
sind vorhanden, in einwandfreiem Zustand und werden ordnungsge-
mäß verwendet.
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