• Das Gerät muss stets in einem einwandfrei leistungsfähigen Zustand gehalten werden. Der Hersteller übernimmt bei jeglichem Missbrauch,
Unachtsamkeit beim Einsatz sowie bei jeglicher unsachgemäßer Anwendung des Geräts keinerlei (zivil- und strafrechtliche) Haftung.
• Das Gerät darf ausschließlich von autorisiertem Personal (Arzt und Mitglieder des Behandlungsteams) verwendet werden, das über entsprechende
Qualifikationen und Schulungen verfügt.
• Das Gerät darf im eingeschalteten oder einschaltbereiten Zustand niemals unbeobachtet bleiben; insbesondere ist dafür Sorge zu tragen, dass
Minderjährige / unfähige Personen oder andere unbefugte Personen nicht mit dem Gerät allein gelassen werden.
Eventuelle Begleitpersonen, für das der Bediener auf jedem Fall die Verantwortung trägt, muss sich außerhalb des Behandlungsbereichs aufhalten.
Unter dem Behandlungsbereich ist der Bereich rund um die zahnärztliche Behandlungseinheit, erweitert um 1,5 Meter, zu verstehen.
• Qualität des von der zahnärztliche Behandlungseinheit ausgegebenen Wassers.
Der Betreiber der zahnärztlichen Behandlungseinheit ist für die Wasserqualität der Behandlungseinheit verantwortlich und muss gegebenenfalls
entsprechende Vorkehrungen zur Beibehaltung einer gleichbleibenden Wasserqualität treffen.
Um die Wasserqualität zu gewährleisten empfiehlt CEFLA s.c. die zahnärztliche Behandlungseinheit mit einem inneren und äußeren
Desinfektionssystem auszustatten.
Die zahnärztliche Behandlungseinheit kann nach der Installation eventuelle Verunreinigungen aus dem Wassernetz aufnehmen, daher wird
empfohlen, sie erst zu installieren und in Betrieb zu nehmen, wenn ihr täglicher Einsatz effektiv beginnt und die Dekontaminationsmaßnahmen vom
ersten Tag der Installation an, wie in den entsprechenden Kapiteln beschrieben, durchzuführen.
Wenn die Behandlungseinheit mit dem Luftspalt-Trennsystem vom Wassernetzs (EN 1717) ausgestattet ist, muss sichergestellt werden, dass es auch
die vorgesehene kontinuierliche Dosierung des Desinfektionsmittels vornimmt, indem überprüft wird, ob eine angemessene Menge im entsprechenden
Behälter enthalten ist (siehe entsprechenden Abschnitt).
HINWEIS:
Informationen zu den nationalen Vorgaben und Maßregeln können bei Ihrem Fachhändler oder bei Ihrem Zahnarzt-Verband eingeholt
werden.
• Anwendungsteile.
Folgende Geräteteile kommen bei normalem Gebrauch zur Ausführung der Gerätefunktionen zwangsläufig mit den Patienten in Berührung:
Polsterung des Stuhls, Armlehnen, Optikfasern der Fotopolymerisation, Spritzenende, Einwegschutz der Kamera, Spitzen des Zahnsteinentferners,
Fräsen an den Handstücken, Endstücke der Saugkanülen.
Die nicht applizierten Teile, die mit dem Patienten in Berührung kommen können, sind folgende: Armlehnenhalter, Stuhlunterteil, Abdeckung der
Wassereinheit auf der Patientenseite, Wasser- und Becherausgabe, Mundspülbecken, Saugrohr, Halterung der Handstücke.
ACHTUNG:
Verstellbewegung des Behandlungsstuhls.
Sicherstellen, dass der Patient kollaboriert: Hände und
Füße sollten eingezogen werden, wobei unbequeme
Haltungen zu vermeiden sind.
Sicherstellen, dass der Patient während dem Verstellen die
richtige Haltung beibehält (siehe Abbildung).
S380 TRc – GEBRAUCHSANLEITUNG
DE
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