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Betrieb Mehrerer Feuerstätten; Reinigung Und Überprüfung - TermaTech TT10 Montage- Und Bedienungsanleitung

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nicht möglich ist.
Betrieb mehrerer Feuerstätten
Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Aufstellraum oder in einem Luftverbund ist für aus-
reichend Verbrennungsluftzufuhr zu sorgen.
Reinigung und überprüfung
Der Kaminofen, Rauchgaswege und Rauchrohre sollten jährlich – evtl. auch öfter, z.B. nach der
Reinigung des Schornsteines – nach Ablagerugen untersucht und ggf. gereinigt werden. Der Sc-
hornstein muss ebenfalls regelmäßig durch den Schornsteinfeger gereinigt werden. Über die not-
wendigen Intervalle gibt Ihr zuständiger Schornsteinfegermeister Auskunft. Der Kaminofen sollte
jährlich durch einen Fachmann überprüft werden.
Bauarten
Bei Kaminöfen mit selbstschließenden Feuerraumtüren ist ein Anschluss an einen bereits mit an-
deren Öfen und Herden belegten Schornstein möglich, sofern die Schornsteinbemessung gem EN
12831 dem nicht wiederspricht.
Kaminöfen mit selbstschließenden Feuerraumtüren müssen – ausser beim Anzünden, beim Nach-
füllen von Brennstoff und der Entaschung – unbedingt mit geschlossenem Feuerraum betrieben
werden, da es sonst zur Gefährdung anderer, ebenfalls an den Schornstein angeschlossener Feuer-
stätten und zu einem Austritt von Heizgasen kommen kann.
Kaminöfen ohne selbstschließende Sichtfenstertüren, müssen an einen eigenen Schornstein an-
geschlossen werden. Der Betrieb mit offenem Feuerraum ist nur unter Aufsicht statthaft. Für die
Schornsteinberechnung ist DIN EN 13384-1 bzw. DIN EN 13384-2 anzuwenden.
Der Kaminofen ist eine Zeitbrand-Feuerstätte.
Verbrennungsluft
Da Kaminöfen raumluftabhängige Feuerstätten sind, die Ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstell-
raum entnehmen, muss der Betreiber für ausreichende Verbrennungsluft sorgen. Bei abgedichteten
Fenstern und Türen (z.B. in Verbindung mit Energiesparmaßnahmen) kann es sein, dass die Frisch-
luftzufuhr nicht mehr gewährleistet ist, wodurch das Zugverhalten des Kaminofens beeinträchtigt
werden kann. Dies kann Ihr Wohlbefinden und unter Umständen Ihre Sicherheit beeinträchtigen.
Ggf. muss für eine zusätzliche Frischluftzufuhr, z.B. durch den Einbau einer Luftklappe in der Nähe
des Kaminofens oder Verlegung einer Verbrennungsluftleitung nach aussen oder in einen gut belüf-
teten Raum (ausgenommen Heizungskeller), gesorgt werden. Insbesondere muss sichergestellt
bleiben, dass notwendige Verbrennungs-luftleitungen während des Betriebes der Feuerstätte offen
sind. Dunstabzugshauben, die zusammen mit Feuerstätten im selben Raum oder Raumluftverbund
installiert sind, können die Funktion des Ofens negativ beeinträchtigen (bis hin zum Rauchaustritt
in den Wohnraum, trotz geschlossener Feuerraumtür) und dürfen somit keinesfalls gleichzeitig mit
dem Ofen betrieben werden.
Für die TT10 Serie von TermaTech gibt es die Möglichkeit für Frischluftzufuhr direkt zur Verbren-
nung. Fragen Sie hierzu Ihren Händler.
Brandschutz
Brandschutz im Strahlungsbereich
Im Strahlungsbereich des Sichtfensters dürfen im Abstand von 900mm keine brennbaren Bauteile
und Möbel aufgestellt werden. Dieser Abstand kann auf 400mm verringert werden, wenn zwischen
Feuerstätte und brennbaren Bauteilen ein beidseitiges belüftetes Strahlschutzblech aufgestellt wird.
Die Feuerstätte darf nicht verändert werden!
Brandschutz ausserhalb des Strahlungsbereichs
Sicherheitsabstand: Siehe Zeichnung
Die Mindestabstände zu brennbaren Bauteilen und Möbeln sind auf dem Geräteschild angegeben
und dürfen nicht unterschritten werden.
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