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M E T R O
I N S TA L L AT I O N S V O R S C H R I F T
6.3 Gaszuleitung
In der Gaszuleitung muss in der Nähe des Geräts ein Gashahn eingebaut werden.
Achtung Die Gasleitung und die Anschlüsse müssen frei von Verunreinigungen sein.
Für die Gaszuleitung gelten folgende Anforderungen:
- Die Gaszuleitung muss so ausgelegt sein, dass kein Druckverlust auftreten kann;
- Der Gashahn muss ein CE-Zeichen aufweisen;
- Der Gashahn muss jederzeit zugänglich sein.
➠
Vorsicht! Den Gashahn beim Anschließen der Gasleitung nicht verdrehen!
6.4 Gerät einbauen
Das Gerät muss wie folgt eingebaut werden:
Achtung - Bei brennbaren Gegenständen und / oder Materialien ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 500 mm vom Gerät
einzuhalten;
- Am Gerät dürfen keine Änderungen vorgenommen werden.
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Bestimmen Sie eine geeignete Stelle für den Einbau des Geräts;
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Sorgen Sie für eine Gaszuleitung bis an diese Stelle (Einzelheiten in Abschnitt 6.3);
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Legen Sie dazu eine Durchführung für das Verbrennungsgasableitungs- und Verbrennungsluftzuleitungssystem mit
folgendem Durchmesser an (Einzelheiten in Abschnitt 6.5).
- Ø 160 mm bei einer Mauerdurchführung (Hauswand) aus nicht brennbarem Material;
- Ø 250 mm bei einer Mauerdurchführung (Hauswand) aus brennbarem Material;
- Ø 160 mm bei einer Dachdurchführung aus nicht brennbarem Material;
- Ø 250 mm bei einer Dachdurchführung aus brennbarem Material.
!Achtung - Berücksichtigen Sie die Tiefe des Geräts (siehe
- Berücksichtigen Sie die Einbauhöhe, diese ist abhängig von der Einstellung der Gerätesockel (Füße) (siehe
➠
Setzen Sie das Gerät an der gewünschten Stelle ein.
Der Block zur Gasregelung ist unter dem Gerät an der Brennerplatte angebracht. Dieser muss dort entnommen
werden und später in den Steuerkasten eingebaut werden. Für den Einbau des Blocks zur Gasregelung in den Steu-
erkasten siehe Abschnitt 6.7.
Abb. 1
Abb. 2
Abb. 2
) (Metro 100: min. 400 mm; Metro 100 Tunnel: min. 446 mm).
Abb. 1
).
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