1.1
Sicherheit
Bei sämtlichen Arbeiten sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften nach BGV C22 zu beachten.
Besonders bei Begehung der Behälter ist eine 2. Person zur Absicherung erforderlich.
Des Weiteren sind bei Einbau, Montage, War-
tung, Reparatur usw. die in Frage kommenden
Vorschriften und Normen zu berücksichtigen.
Hinweise hierzu finden Sie in den dazugehöri-
gen Abschnitten dieser Anleitung.
Bei sämtlichen Arbeiten an der Anlage bzw.
Anlagenteilen ist immer die Gesamtanlage
außer Betrieb zu setzen und gegen unbefugtes
Wiedereinschalten zu sichern.
Der Behälterdeckel ist stets, außer bei Arbeiten
im Behälter, verschlossen zu halten, ansonsten
besteht höchste Unfallgefahr. Der bei Anliefe-
rung montierte Regenschutz ist nur eine Trans-
portverpackung und nicht begehbar und nicht
kindersicher, er muss umgehend nach Anliefe-
rung gegen eine geeignete Abdeckung ausge-
tauscht werden (Teleskop-Domschacht mit
entsprechender Abdeckung)! Es sind nur Origi-
nal GRAF-Abdeckungen oder von Firma GRAF
schriftlich freigegebene Abdeckungen zu ver-
wenden.
Die Firma GRAF bietet ein umfangreiches Sortiment an Zubehörteilen, die alle aufeinander abgestimmt
sind und zu kompletten Systemen ausgebaut werden können. Die Verwendung anderer Zubehörteile
kann dazu führen, dass die Funktionsfähigkeit der Anlage beeinträchtigt und die Haftung für daraus ent-
standene Schäden aufgehoben wird.
1.2
Kennzeichnungspflicht
Alle Leitungen und Entnahmestellen von Brauchwasser sind mit den Worten „Kein Trinkwasser" schrift-
lich oder bildlich zu kennzeichnen (DIN 1988 Teil 2, Abs. 3.3.2.), um auch nach Jahren eine irrtümliche
Verbindung mit dem Trinkwassernetz zu vermeiden. Auch bei korrekter Kennzeichnung kann es noch zu
Verwechslungen kommen, z.B. durch Kinder. Deshalb müssen alle Brauchwasser – Zapfstellen mit Ven-
tilen mit Kindersicherung installiert werden.
mail@graf.info
www.graf.info
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Allgemeine Hinweise
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