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Verantwortung Des Betreibers; Bedienpersonal; Informelle Sicherheitshinweise - Martin Christ Alpha 1-2 LDplus Betriebsanleitung

Gefriertrocknungsanlage
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Pos: 47 / 200 Christ /36 0 GT -BA La bor -Pilot (S TANDARDMODULE) /03 0 Sicher heit/ 030 -00 30 V era ntwor tun g des Betr eiber s @ 2 5\m od_ 140 498 3299 227 _6. docx @ 18 3241 @ 2 @ 1
3.3

Verantwortung des Betreibers

Pos: 48 / 010 Unive rsalm odul e/Le erzeil e @ 0\mo d_1 202 116 244 500 _0.d ocx @ 112 @ @ 1
Pos: 49 / 200 Christ /36 0 GT -BA La bor -Pilot (S TANDARDMODULE) /03 0 Sicher heit/ 030 -00 40 B edien per sonal @ 2 5\m od_1 404 983 300 275 _6.d ocx @ 183 255 @ 2 @ 1
3.4

Bedienpersonal

Pos: 50 / 010 Unive rsalm odul e/Le erzeil e @ 0\mo d_1 202 116 244 500 _0.d ocx @ 112 @ @ 1
Pos: 51 / 200 Christ /36 0 GT -BA La bor -Pilot (S TANDARDMODULE) /03 0 Sicher heit/ 030 -00 50 Info rm elle Siche rheits hinweis e @ 25\m od_ 140 498 330 128 4_6. docx @ 18 326 9 @ 2 @ 1
3.5

Informelle Sicherheitshinweise

Pos: 52 / 010 Unive rsalm odul e/Seite nwechs el @ 0 \mo d_1 202 116 244 312_ 0.d ocx @ 103 @ @ 1
Version 11/2006, Rev. 2.0 vom 02.12.2014 • sb
Originalbetriebsanleitung
Der Betreiber verpflichtet sich, nur geeignetes Personal an der
Gefriertrocknungsanlage arbeiten zu lassen (s. Kap. 3.4 -
"Bedienpersonal").
Die Zuständigkeiten des Personals für das Bedienen, Warten und
Instandhalten sind klar festzulegen.
Das sicherheitsbewusste Arbeiten des Personals unter Beachtung der
Betriebsanleitung und die Einhaltung der EG-Richtlinien zum Arbeitsschutz,
nationaler Gesetze zum Arbeitsschutz und der Unfallverhütungsvorschriften
muss in regelmäßigen Abständen (z.B. monatlich) überprüft werden.
Der Betreiber muss eine Verträglichkeitsprüfung aller in der Gefrier-
trocknungsanlage verwendeten Substanzen (sowohl zu trocknende
Produkte als auch Reinigungsmittel etc.), die mit Kammerwänden,
Stellflächen, Leitungen und Dichtungen in Berührung kommen,
durchführen. Substanzen, die den Werkstoff schädigen oder die
mechanische Festigkeit schwächen, dürfen nicht verwendet werden.
Die Anlage ist regelmäßig zu warten (s. Kap. 8 - "Wartung und
Instandhaltung").
Anlagenteile in nicht einwandfreiem Zustand sind sofort auszutauschen.
Die Anlage darf nur bedienen, wer
mit den grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit und
Unfallverhütung vertraut ist.
diese Betriebsanleitung (insbesondere die Sicherheitskapitel und die
Warnhinweise) gelesen und verstanden und dies durch seine
Unterschrift bestätigt hat.
Die Betriebsanleitung ist Teil des Produktes.
Die Betriebsanleitung ist ständig am Standort der Gefriertrocknungs-
anlage aufzubewahren und muss jederzeit einsehbar sein.
Die Betriebsanleitung muss an jeden nachfolgenden Besitzer oder
Benutzer der Gefriertrocknungsanlage weitergegeben werden.
Jede erhaltene Änderung ist zu ergänzen.
Ergänzend zur Betriebsanleitung sind die allgemeingültigen sowie die
betrieblichen Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz
bereitzustellen.
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Gefriertrocknungsanlage
sind in lesbarem Zustand zu halten und ggf. zu erneuern.
Gefriertrocknungsanlage ALPHA 1-2 LDplus
3 Sicherheit
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