Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Montageschritt 8: Prüfung Der Elektrischen Verschaltung - Solon Black 160/05 Montage-Und Installationsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Montageanleitung SOLON Black 160/05
Montageschritt 8: Prüfung
der elektrischen Verschaltung
Gefahr!
Module erst nach Abschluss der Prüfung der elektrischen Verschaltung
an Wechselrichter anschließen.
Hinweis
Die Prüfung der elektrischen Verschaltung muss vor der Montage des
Eindeckrahmens erfolgen.
Leerlaufspannung jeder Reihenschaltung eines Stranges
messen. Weichen die gemessenen Werte stark von der
Vorgabe ab, liegt ein Verschaltungsfehler vor.
Hinweis
Die Leerlaufspannung entspricht etwa der Angabe der Leerlaufspannung im
Moduldatenblatt mal der Anzahl der in Reihe geschalteten Module des Stran-
ges. Im Zweifelsfall ziehen Sie zur Prüfung bitte die entsprechenden Zielwer-
te aus den von SOLON mitgelieferten Flashreports der verbauten Module zur
Prüfung heran. Die Leerlaufspannung ist abhängig von der Modultemperatur,
ihr Wert sinkt mit steigender Modultemperatur. Geringe Abweichungen der
Messwerte vom berechneten Standardwert sind daher normal.
Kurzschlussstrom jeder Reihenschaltung eines Stranges
messen. Weichen die gemessenen Werte stark von der
Vorgabe ab, liegt ein Verschaltungsfehler vor.
Hinweis
Die Zielwerte des Kurzschlussstroms entsprechen etwa der Angabe des
Kurzschlussstroms im Moduldatenblatt. Im Zweifelsfall ziehen Sie zur Prüfung
bitte die entsprechenden Zielwerte aus den von SOLON mitgelieferten Flash-
reports der verbauten Module zur Prüfung heran. Der Kurzschlussstrom ist
abhängig von der Einstrahlungsintensität auf das Modul. Sein Wert sinkt mit
abnehmender Einstrahlungsintensität. Geringe Abweichungen der Messwer-
te vom berechneten Standardwert sind daher normal. Der Kurzschlussstrom
sollte bei klarem Himmel ca. 90 %, bei bedecktem Himmel ca. 10 % des im
Moduldatenblatt angegebenen Wertes betragen.
Gefahr!
Der Netzanschluss darf nur von einem dafür zugelassenen Fachbetrieb
ausgeführt werden. Die regionalen Bestimmungen sind in Absprache mit
dem zuständigen Netzbetreiber einzuhalten.
23

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis