Teil 4: Gewährleistungsbedingungen:
INVOLIGHT Geräte unterliegen den gültigen, gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Informieren Sie sich bei Ihrem Fachhändler über die gültigen Gewährleistungsbestimmungen.
Die folgenden Bedingungen treten mit dem Kauf eines INVOLIGHT Produktes in Kraft:
Nur autorisierte Fachhändler, die von INVOLIGHT bestimmt werden, dürfen Reparaturen an
INVOLIGHT Geräten vornehmen. Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn ein nicht
autorisierter Service, Techniker oder eine Privatperson einen Reparaturversuch unternimmt
oder das Gerät öffnet. Geräte, die innerhalb der Gewährleistungsperiode einen Defekt
aufweisen, können zum Zweck der Reparatur oder des Austausches dem autorisierten
Verkäufer zurückgesandt werden. Bitte klären Sie im Falle einer erforderlichen Reparatur oder
eines Austausches den genauen Ablauf für den Rückversand mit dem Verkäufer.
Gegebenenfalls schauen Sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des
Verkäufers, um Informationen über Gewährleistungsabwicklungen zu erhalten.
Verschleißteile werden von der Gewährleistung nur berücksichtigt, wenn diese bereits bei
Auslieferung des Gerätes einen Defekt aufweisen.
Der Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn das Gerät selbstverschuldet zerstört wurde
(z.B. Sturz oder Überspannung). Auch mechanische Defekte wie abgebrochene Schalter oder
Gehäuseteile sind vom Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen. Für alle Service– bzw.
Reparaturleistungen kontaktieren Sie bitte den Fachhändler, bei dem das Gerät erworben
wurde. Er wird Ihnen so gut wie möglich weiterhelfen.
Stand: 11/2014 – Technische und optische Änderungen im Rahmen der Produktverbesserung
sind – auch ohne vorherige Ankündigung – vorbehalten.
Für Druckfehler und daraus resultierender Fehlbedienung wird keine Haftung übernommen.
Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren INVOLIGHT Fachhändler!
Diese Deutsche Bedienungsanleitung ist Eigentum der
DESTILAN Deutschland GmbH, Senefelder Ring 91,
21465 Reinbek. Eine Vervielfältigung und/oder Kopie
-auch auszugsweise- ist ohne Erlaubnis nicht
gestattet. Die Firmenlogos und –Namen sind rechtlich
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