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Richtlinien Und Normen - AUMÜLLER EMB 7300 Anweisung Für Installation Und Inbetriebnahme

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Inhaltsverzeichnis

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Unfallverhütungsvorschriften und berufsgenossen-
schaftliche Richtlinien
Bei Arbeiten an, im oder auf einem Gebäude oder Gebäude-
teil sind die Vorgaben und Hinweise der jeweiligen Unfall-
verhütungsvorschriften (UVV) und berufsgenossenschaftli-
chen Richtlinien (BGR) zu beachten und einzuhalten.
Einbauerklärung
Die Geräte sind gemäß der europäischen Richtlinien her-
gestellt und geprüft. Eine entsprechende Einbauerklärung
liegt vor. Sie dürfen das System nur betreiben, wenn für das
Gesamtsystem eine Konformitätserklärung im Sinne der
Maschinenrichtlinie vorliegt.
Die Zentrale ist werkseitig kon guriert (Stan-
dardkon guration). Mit der speziell für diese
Zentrale entwickelten Software „EMB Kom-
USB
pakt" ist eine schnelle und einfache Anpas-
sung der Werkseinstellung an die jeweiligen
Anforderungen möglich.
Außerdem kann der Systemstatus gespeichert, abgerufen
und ausgedruckt werden. Wo eine Veränderung der Stan-
dardkon guration möglich ist, ist dies in dieser Anweisung
besonders hervorgehoben.
Die Software „EMB Kompakt" gehört zum Lieferumfang der
Zentrale. Der Funktionsumfang dieser nicht lizenzierten Ver-
sion kann durch eine kostenp ichtige Freischaltung (Lizenz)
erweitert werden.
Die Systemvoraussetzungen (siehe Kapitel „S
S
EMB K
RATION ÜBER
OFTWARE
OMPAKT
geprüft werden. Die „Softwareklausel zur Überlassung von
Standard-Software als Teil von Lieferungen" des ZVEI (Zen-
tralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.) gilt
mit der Installation als rechtsverbindlich anerkannt.
Unsere Software für die Zentrale schließt Schä-
den durch Fehleinstellungen weitgehend aus.
USB
Trotzdem weisen wir daraufhin, dass für
Schäden, die durch die Anwendung unserer
Software entstehen, nicht der Hersteller der
Software haftet, da eine einwandfreie Syste-
!
mumgebung ebenso außerhalb des Ein usses
des Software-Herstellers liegt, wie die korrekte
Kon guration des Systems.
Wir empfehlen deshalb, das Betriebssystem und die Soft-
ware gegen Fremdbeein ussung ausreichend zu schützen
(z.B. durch Firewall, Virenschutz, Passwort usw.) und eine
Schulung durch den Hersteller.
S
ICHERHEITSHINWEISE
R
ICHTLINIEN UND
-
YSTEMKONFIGU
") müssen vor Installation
N
ORMEN
R
N
ICHTLINIEN UND
ORMEN
Bei der Montage und dem elektrischen Anschluss ist un-
bedingt der neueste Stand der länderspezi schen Gesetze,
Verordnungen und Vorschriften zu beachten.
Dies sind zum Beispiel:
Landesbauordnung
Sonderbauverordnungen wie:
- Industriebaurichtlinie
- Versammlungsstätten-Verordnung usw.
MLAR
Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie
Bestimmungen der zuständigen Brandschutzbehörde
Vorschriften des örtlichen EVU
BG Vorschriften
wie ASR A1.6 und 1.7 Ersatz für die BGR 232
weitere Normen und Richtlinien wie z.B.:
VDE 0100
Errichten von Starkstromanlagen bis 1000 V
VDE 0298
Verwendung von Kabeln
VDE 0815
Installationskabel und Leitungen
VDE 0833
Gefahrenmeldeanlagen
DIN 4102-12
Funktionserhalt eines Leitungssystems
VdS-Richtlinien
2593, 2581, 2580, 2592
EN 12101-10 / prEN 12101-9 (ISO 21927-9/10)
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Unfallverhütungsvorschriften
insbesondere VBG 1 „Allgemeine Vorschriften" und VBG 4
„Elektrische Anlagen und Betriebsmittel".
Für das Inverkehrbringen, die Installation und die Inbetrieb-
nahme außerhalb von Deutschland gelten die dort relevan-
ten nationalen Gesetze, Vorschriften, Normen und Sicher-
heitsbestimmungen.
Der Errichter ist für die ordnungsgemäße Montage bzw.
Inbetriebnahme und die Erstellung der Konformitäts-
erklärung gemäß den EU-Richtlinien verantwortlich.
Installationsanweisung
RWA-Zentrale EMB 7300
01
5

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