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REMKO CLW 20 Bedienungsanleitung Seite 5

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Für Räume, in denen leicht entzündbare Stoffe oder
Gemische in solcher Menge verarbeitet, gelagert oder
hergestellt werden, dass durch eine Entzündung Ge-
fahren entstehen, dürfen Ausnahmen gestattet werden,
wenn durch geeignete Maßnahmen sichergestellt ist,
dass die Stoffe oder Gemische durch die Feuerstätte
nicht entflammen können.
Aufstellung
Die Geräte müssen standsicher auf Konsolen ausrei-
chender Tragfähigkeit und außerhalb von Verkehrs-
zonen, z.B. auch von Kranen aufgestellt werden.
Die Geräte müssen so aufgestellt und betrieben wer-
den, dass die Beschäftigten durch Abgase und
Strahlungswärme nicht gefährdet werden und keine
Brände entstehen können.
Die Geräte müssen so aufgestellt werden, dass von
ihnen keine Gefahren oder unzumutbare Belästigun-
gen, z.B. Erschütterungen, Schwingungen oder Ge-
räusche ausgehen.
Die Geräte müssen so aufgestellt und montiert wer-
den, dass sie für Reparatur- und Wartungsarbeiten
leicht zugänglich sind.
Bedienungselemente, deren unsachgemäße Betäti-
gung zu gefährlichen Betriebszuständen führen
kann, sind, soweit sie allgemein zugänglich sind, vor
unbefugter Betätigung zu schützen.
Geräte in anderen Räumen als Heizräumen müssen
so aufgestellt werden, dass eine ständige Beobach-
tung möglich ist.
Die Geräte dürfen nicht in feuer- und explosionsge-
fährdeten Räumen und Bereichen aufgestellt und be-
trieben werden.
Die Geräte dürfen in Räumen nur dann aufgestellt
und betrieben werden, wenn den Geräten eine für
die Verbrennung ausreichende Luftmenge zugeführt
wird und die Abgase über Abgaszüge ins Freie gelei-
tet werden.
Eine für die Verbrennung ausreichende natürliche Luft-
zufuhr ist gegeben, wenn z.B. der Rauminhalt in m³
mindestens der 10-fachen Nennwärmebelastung in kW
aller im Raum in Betrieb befindlichen Heizgeräte ent-
spricht und durch Fenster und Türen ein natürlicher
Luftwechsel sichergestellt ist.
Eine gute natürliche Be- und Entlüftung ist gegeben,
wenn z.B.
1. der Rauminhalt in m³ mindestens der 30-fachen
Nennwärmeleistung aller im Raum in Betrieb befind-
lichen Geräte entspricht und durch Fenster und Tü-
ren ein natürlicher Luftwechsel sichergestellt ist,
oder
2. nicht verschließbare Öffnungen für Zu- und Abluft in
der Nähe von Decke und Boden vorhanden sind, de-
ren Größe in m² mindestens der 0,003-fachen Nenn-
wärmebelastung in kW aller im Raum in Betrieb be-
findlichen Heizgeräte entspricht.
Zufuhr der Verbrennungsluft
Ausreichende Zufuhr der Verbrennungsluft ist sicherge-
stellt beim Ansaugen aus dem
Aufstellungsraum, wenn dieser den bauaufsichtlichen
Anforderungen an das Verhältnis von Rauminhalt zur
Gesamt-Nennwärmeleistung genügt (4 m³/kW);
Aufstellungsraum, wenn dieser durch das Gerät im
Außenluft- oder Mischluftbetrieb mit sichergestellter
Außenluftrate beheizt wird; ein bestimmtes Raum-
Leistungsverhältnis braucht hierbei nicht eingehalten
zu werden;
Aufstellungsraum, bei unverschließbaren Öffnungen
ins Freie, entsprechend den bauaufsichtlichen Anfor-
derungen an Heizräume;
Freien, durch eine am Brenner oder dessen Verklei-
dung angeschlossene durchgehende Leitung von
ausreichendem Querschnitt; dieser muss der verfüg-
baren Saugleistung des Brenners und den Leitungs-
widerständen (einschließlich des Ansaugschutzgitter)
angepasst sein, so dass eine einwandfreie Verbren-
nung sichergestellt ist.
Abführung der Verbrennungsgase
Die Geräte müssen in der Regel an eigene Schornstei-
ne angeschlossen werden. Die Ausführung der Schorn-
steine muss nach DIN 18160 Teil 1, die Schornsteinab-
messungen DIN 4705 Teil 1 bzw. Teil 2 entsprechen.
Sie sollten zur einwandfreien Funktion der Feuerstätte
in Firstnähe errichtet werden und diesen um mindes-
tens 0,5 m überragen. Sind Staudrücke, z.B. durch Fall-
winde oder von Nachbarbauten zu erwarten, dann ist
diesen bei Ausbildung des Schornsteinkopfes Rech-
nung zu tragen.
Stahlschornsteine werden in der Regel auf dem We-
ge der Ausnahme genehmigt, wenn keine brand-
schutztechnischen Bedenken bestehen.
Für die Verbindungsstücke zum Abführen der Abgase
zwischen Gerät und Schornstein gilt DIN 1298. Die Län-
ge der Verbindungsstücke sollte 2 m nicht überschrei-
ten.
Der Abgasanschluss muss grundsätzlich an genehmig-
te Schornsteine erfolgen. Die Schornsteine können ge-
mauert oder aus Metall sein.
Wandmontage
Die zur Montage vorgesehene Wand muss aus nicht
brennbaren Baustoffen bestehen. Ihre Belastbarkeit ist
zu prüfen, gegebenenfalls sind Verstärkungen anzu-
bringen. Konsolen müssen ausreichend an der Wand
verankert und die Geräte darauf befestigt sein.
Ausreichende Wartungsmöglichkeiten für Wärmeaus-
tauscher, Brenner, Ventilator und Schornsteine sind
vorzusehen. Bedienungseinrichtungen für Gerät und
Brennstoffzufuhr müssen vom Boden aus betätigt wer-
den können. Wartungs- und Reparaturmöglichkeiten
sind vom Betreiber sicherzustellen.
Brennstoffversorgung
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