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Aufstellungsort; Vorschriften - Junkers CERASTAR ZSR 24-5 AE Series Installationsanleitung

Raumluftunabhängige gas-kesseltherme
Inhaltsverzeichnis

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4 Aufstellungsort

Aufstellungsraum
Für Anlagen bis 50 kW gelten die DVGW-TRGI, für
Flüssiggasgeräte die TRF.
Bei senkrechter Luft-Abgasführung ist die TRGI
Punkt 5.2.3.1 zu beachten.
Bei der Installation in Schächten und Loggien TRGI
Punkt 5.2.3.5 und 5.2.3.9 beachten
Bestimmungen der einzelnen Länder beachten.
Einbaumaße, siehe Bild 7 oder 8.
Flüssiggasanlagen unter Erdgleiche
Das Gerät erfüllt die Anforderungen der TRF 1996
Abschnitt 7.7 bei der Aufstellung unter Erdgleiche.
Wir empfehlen den Einbau eines bauseitigen Ma-
gnetventils, Anschluß an LSM 5. Dadurch wird die
Flüssiggaszufuhr nur während einer Wärmeforde-
rung freigegeben.
Verbrennungs-/Raumluft
Um Korrosion zu vermeiden, muß die Verbren-
nungs-/Raumluft frei von aggressiven Stoffen
sein. Als stark korrosionsfördernd gelten Halo-
genkohlenwasserstoffe, die Chlor- oder Fluorver-
bindungen enthalten, die z. B. in
Lösungsmitteln, Farben, Klebstoffen, Treibga-
sen und Haushaltsreinigern enthalten sein kön-
nen.
Wird die Kesseltherme über der Badewanne montiert,
dürfen keine Massageduschköpfe benutzt werden.
Die max. Oberflächentemperatur liegt unter
o
85
C. Dadurch sind nach TRGI bzw. TRF keine
besonderen Schutzmaßnahmen für brennbare
Baustoffe und Einbaumöbel erforderlich. Abwei-
chende Vorschriften einzelner Länder sind zu be-
achten.

5 Vorschriften

Folgende Richtlinien und Vorschriften sind einzuhal-
ten.
• Landesbauordnung sowie die Bestimmungen
des Gasversorgungsunternehmens.
• EnEG (Gesetz zur Einsparung von Engergie) mit
den dazu erlassenen Verordnungen HeizAnIV
(Heizungsanlagen-Verordnung).
• Heizraumrichtlinien oder die Bauordnung der
Länder, Richtlinien für den Einbau und die Einrich-
tungen von zentralen Heizräumen und ihren
Brennstoffräumen.
Beuth-Verlag GmbH
Burggrafenstraße 6
10787 Berlin
• DVGW-Arbeitsblatt G 600, TRGI 1996 (Techni-
sche Regeln für Gasinstallationen).
• DVGW-Arbeitsblatt G 670 (Aufstellung von Gas-
feuerstätten in Räumen mit mechanischen Entlüf-
tungseinrichtungen).
Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft
Gas- und Wasser GmbH
Josef-Wirmer-Str. 1 - 3
53123 Bonn
• TRF 1996 (Technische Regeln für Flüssiggas)
Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft
Gas- und Wasser GmbH
Josef-Wirmer-Str. 1 - 3
53123 Bonn
• DIN-Normen:
DIN 1988, TRWI (Technische Regeln für Trinkwas-
serinstallationen)
DIN VDE 0100, Teil 701 (Errichten von Stark-
stromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V
Räume mit Badewanne oder Dusche)
DIN 4751 (Heizungsanlagen; Sicherheitstechni-
sche Ausrüstung von Warmwasserheizungen mit
Vorlauftemperaturen bis 110
DIN 4807 (Ausdehnungsgefäße)
Beuth Verlag GmbH
Burggrafenstraße 6
10787 Berlin
In Österreich ÖVGW-Richtlinie G1 und G2 sowie
regionale Bauordnungen beachten.
In der Schweiz SVGW- und VKF-Richtlinien, kanto-
nale und örtliche Vorschriften, sowie die Flüssiggas-
richtlinie Teil 2 beachten.
o
C)
9
4 427

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