3. BestImmunGsGemässe verwendunG
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Den Funk-Handsender nur mit Geräten verbinden, die vom
Hersteller dafür zugelassen sind.
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Eine andere oder darüber hinausgehende Verwendung des
Funk-Handsenders gilt als nicht bestimmungsgemäß.
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Der Funk-Handsender darf nicht in Bereichen mit hohem
Risiko der Störung Dritter (z.B. Krankenhäuser, Flughäfen oder
ähnlichen Einrichtungen) betrieben werden.
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Es besteht kein Schutz vor Störungen durch andere ordnungs-
gemäß aufgebaute und betriebene Funkanlagen, insbesondere
durch solche, die im gleichen Frequenzbereich arbeiten.
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Die über den Funk-Handsender betriebenen Rollladenanlagen
müssen in einem einwandfreien Zustand sein.
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Für Folgeschäden, Sachschäden und Personenschäden bei
nicht bestimmungsgemäßer Verwendung haftet die
Alfred Schellenberg GmbH nicht.
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Der Betrieb des Funk-Handsenders in der Nähe von Geräten
mit magnetischer Strahlung oder metallischen Flächen beein-
trächtigt die störungsfreie Funktion.
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Die Reichweite des Funk-Handsenders ist durch europäische
Verordnungen und Richtlinien des Gesetzgebers begrenzt.
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Die Reichweite des Funk-Handsenders beträgt ca. 150 Meter
auf freiem Feld und ca. 20 Meter im Gebäude.
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