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UHC 1.010 GEO Bedienungsanleitung Seite 5

Multifunktions-rollstühle modell-serie geo
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Tragehinweise
Zum Befördern des Rollstuhles darf dieser nur am Rahmengestell gehalten werden. Auf keinen Fall
dürfen zum Tragen des Rollstuhles die Beinstützen, die Armlehnen oder die Rückenlehne verwendet
werden! Muss der Rollstuhl mit Insasse über ein Hindernis z.B. eine Treppe transportiert werden und
sind dafür vorgesehene Einrichtungen z.B. Auffahrrampen, Aufzüge vorhanden, so ist das Hindernis
durch Tragen mit mindestens zwei Helfern zu überwinden. Ist das Überwinden nur mit einer Hilfsperson
möglich, so muss diese die Antikippstützen so einstellen, dass diese beim Transport nicht auf den
Stufen aufsetzen können, da es sonst zu schweren Stürzen kommen kann. Anschließend müssen die
Antikippstützen wieder korrekt eingestellt werden.
Bremsen
Vor jedem Fahrtantritt muss die Bremsanlage auf einwandfreie Funktion überprüft werden. Zur
Gewährleistung der Betriebssicherheit Ihres Rollstuhles darf die Bremsanlage nur durch autorisiertes
Fachpersonal gewartet und eingestellt werden.
Einstellvorschrift für Kniehebelbremsen
Der Abstand des Bremsklotzes zur Reifenlauffläche, bei einem Reifenluftdruck von 3,0 bar, darf nicht
mehr als 13 mm betragen (lichtes Maß). Die Bremswirkung von Druckbremsen – da sie direkt auf die
Reifen wirken – eingeschränkt sein bei: Zu geringem Luftdruck der Reifen, nassen Reifen, verbrauchten
Bremsklötzen oder bei veränderter Achsposition der Hinterräder.
Achtung! Prüfen Sie regelmäßig vor jeder Fahrt den Luftdruck der Reifen!
Empfehlung:
Bei vorschriftsmäßig eingestellten Bremsen dürfen sich die Hinterräder unter Betriebsbedingungen nicht
mehr drehen. Sollte dies doch der Fall sein, muss auf jeden Fall die Ursache (zu wenig Luft, defekte
Bremse etc.) behoben werden.
Betätigungskräfte der Kniehebelbremse
Bei der Anpassung des Rollstuhles an den Benutzer ist zu prüfen, inwieweit der Benutzer die
Betätigungskräfte aufbringen kann, um ohne Mühe die Bremsen beidseitig zu betätigen. Im Zweifelsfall
müssen
Bremshebelverlängerungen
Betätigungskräfte erheblich reduziert werden. Der Benutzer ist darauf hinzuweisen, dass die Bremshebel
nur zum Zweck der Betätigung der Bremsen ausgelegt sind. Achtung! Beim Ein- und Aussteigen aus
dem Rollstuhl keinesfalls auf die Bremshebel aufstützen!
Trommelbremsen
Die Bremswirkung von Trommelbremsen ist unabhängig vom Reifendruck bzw. vom Reifenzustand.
Wenn die Bremswirkung der Trommelbremsen nachlässt, darf der Rollstuhl nicht mehr in Betrieb
genommen werden und muss von einer autorisierten Fachwerkstatt instandgesetzt werden! Dies ist z.B.
der Fall, wenn sich der Rollstuhl bei betätigten Bremshebeln noch schieben lässt. Die Fachwerkstatt
entscheidet, ob die Bremsbeläge verschlissen sind und ersetzt werden müssen, oder ob die Bremsen
nachgestellt werden können.
Trommelbremse einstellen
Zum Einstellen der Trommelbremse dreht man die Stellschraube an der Verdrehsicherung des Brems-
belag-Aufnahmeblechs soweit wie möglich heraus. Den Bremshebel betätigen, damit sich die
Bremsbeläge in der Bremstrommel zentrieren. Den Bremshebel wieder lösen und die Stellschraube
soweit zurückdrehen, bis die Bremsbeläge gerade noch leicht schleifen. Die Stellschraube noch eine
halbe Umdrehung zurück drehen, so dass das Rad frei läuft. Die Kontermutter anziehen! Die
Trommelbremse ist eingestellt. Es ist darauf zu achten, dass beide Bremsen gleichmäßig eingestellt sind!
Prüfen Sie bei dieser Gelegenheit, dass alle Stellschrauben der Bremsanlage gesichert sind und sich
nicht lösen können! Achtung! Bei richtig eingestellten Bremsen darf sich der Rollstuhl bei
betätigen der Bremshebeln unter Betriebsbedingungen nicht mehr schieben lassen!
Standard-Bereifung
(Option
Code
2,5 bar vorne
3,0 bar hinten
G-92)
anmontiert
werden,
wodurch
die
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Diese Anleitung auch für:

1.010 geo-e631.012 geo-transit

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