Teil 5: Gewährleistung:
INVOLIGHT Geräte unterliegen den gültigen, gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Informieren
Sie sich bei Ihrem Fachhändler über die gültigen Gewährleistungsbestimmungen. Die folgenden
Bedingungen treten mit dem Kauf eines INVOLIGHT Produktes in Kraft: Nur autorisierte Fachhändler,
die von INVOLIGHT bestimmt werden, dürfen Reparaturen an INVOLIGHT Geräten vornehmen. Der
Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn ein nicht autorisierter Service, Techniker oder eine
Privatperson einen Reparaturversuch unternimmt oder das Gerät öffnet. Geräte, die innerhalb der
Gewährleistungsperiode einen Defekt aufweisen, können zum Zweck der Reparatur oder des
Austausches dem autorisierten Verkäufer zurückgesandt werden. Bitte klären Sie im Falle einer
erforderlichen Reparatur oder eines Austausches den genauen Ablauf für den Rückversand mit dem
Verkäufer. Gegebenenfalls schauen Sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des
Verkäufers, um Informationen über Gewährleistungsabwicklungen zu erhalten. Verschleißteile werden
von der Gewährleistung nur berücksichtigt, wenn diese bereits bei Auslieferung des Gerätes einen
Defekt aufweisen. Der Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn das Gerät selbstverschuldet
zerstört wurde (z. B. Sturz oder Überspannung). Auch mechanische Defekte wie abgebrochene
Schalter oder Gehäuseteile sind vom Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen. Für alle Service– bzw.
Reparaturleistungen kontaktieren Sie bitte den Fachhändler, bei dem das Gerät erworben wurde. Er
wird Ihnen so gut wie möglich weiterhelfen.
Stand: 06/2012 – Technische und optische Änderungen im Rahmen der
Produktverbesserung sind – auch ohne vorherige Ankündigung – vorbehalten.
Für Druckfehler und daraus resultierender Fehlbedienung wird keine Haftung
übernommen. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren INVOLIGHT Fachhändler!