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Sagem MY H10 Bedienungsanleitung Seite 59

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Daher müssen Sie, wenn Sie sich dafür entscheiden, eine Lizenz aus dem Internet zu downloaden, die Ihnen die Verwendung
des Sicheren Inhalts ermöglicht, dem Lieferanten die Berechtigung erteilen, zusammen mit dieser Lizenz auch
Sicherheitsaktualisierungen auf Ihr Gerät zu downloaden, deren Vertrieb durch den SOFTWARELIEFERANTEN vom
betreffenden Eigentümer sicheren Inhalts angefordert wurde. SAGEM und der SOFTWARELIEFERANT verpflichten sich,
beim Downloaden solcher Sicherheitsaktualisierungen weder persönliche Information noch sonstige Informationen von Ihrem
GERÄT abzurufen.
BESCHREIBUNG WEITERER RECHTE UND BESCHRÄNKUNGEN
URHEBERRECHT.
Alle Ansprüche und sonstigen Eigentumsrechte an der SOFTWARE (u. a. gilt dies für Bilder, Fotos,
Animationen, Video- und Audioinformationen, Musik, Text und "Applets", die Teile der SOFTWARE darstellen), an den
gedruckten Begleitmaterialien und allen Kopien der SOFTWARE sind Eigentum von SAGEM oder der
SOFTWARELIEFERANTEN. Sie sind nicht berechtigt, die gedruckten Begleitmaterialien der SOFTWARE zu kopieren. Alle
Ansprüche und sonstigen Eigentumsrechte bzgl. des Inhalts, auf den mithilfe der SOFTWARE zugegriffen werden kann, sind
Eigentum des jeweiligen Inhaltseigentümers und durch das geltende Urheberrecht oder andere Gesetze und Vereinbarungen
zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt. Dieser EULA berechtigt Sie nicht zur Nutzung eines solchen Inhalts. Alle
in diesem EULA nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben SAGEM und den SOFTWARELIEFERANTEN vorbehalten.
Beschränkungen hinsichtlich der Rückentwicklung (Reverse Engineering), Dekompilierung und Disassemblierung.
Sie sind nicht zur Rückentwicklung, Dekompilierung und Disassemblierung der SOFTWARE berechtigt, es sei denn in dem
Umfang, wie solche Aktivitäten durch geltendes Recht und ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich gestattet ist.
Ein GERÄT.
Die GERÄTE-Software wird zusammen mit dem GERÄT als ein einziges integriertes Produkt lizenziert. Die im
Arbeitsspeicher des GERÄTS installierte GERÄTE-Software darf nur als Teil des GERÄTS verwendet werden.
Ein EULA.
Im GERÄTE-Paket sind möglicherweise mehrere Version dieses EULA enthalten, beispielsweise mehrere
Übersetzungen und/oder Versionen auf unterschiedlichen Medien (z. B. in der Benutzerdokumentation und in der Software).
Selbst wenn Sie mehrere Versionen dieses EULA erhalten, sind Sie nur zur Nutzung einer (1) Kopie der GERÄTE-Software
berechtigt.
Softwareübertragung.
Sie sind berechtigt, alle Ihre Rechte aus diesem EULA und in Bezug auf die GERÄTE-Software
dauerhaft zu übertragen, soweit dies durch den betreffenden Mobilfunknetzbetreiber gestattet wird. Für den Fall, dass der
Mobilfunknetzbetreiber solche Übertragungen zulässt, sind Sie berechtigt, alle Ihre Rechte aus diesem EULA ausschließlich
im Rahmen eines Verkaufs bzw. einer Übertragung des GERÄTS dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, Sie behalten keine
Kopien zurück, Sie übertragen die gesamte SOFTWARE (einschließlich aller Komponententeile, der Medien und gedruckten
Materialien, Aktualisierungen, dieses EULA und ggf. Echtheitszertifikate), und der Empfänger stimmt den Bestimmungen
dieses EULA zu. Falls es sich bei der SOFTWARE um eine Aktualisierung handelt, muss die Übertragung auch alle früheren
Versionen der SOFTWARE enthalten.
Softwarevermietung.
Sie sind nicht berechtigt, die SOFTWARE zu vermieten oder zu verleasen.
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Endbenutzerlizenzvertrag (EULA) für die Software

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